Seite 1 von 1

Tüv Frage

Verfasst: 08.05.2012, 21:08
von Absinth
Moin Moin hab mir ne zzr600 bj.91 geholt und.habe da mal ne frage. Die kleine hat zurzeit ne devil 4in1 anlage drauf. sie ist jetzt seit 2003 stillgelegt und hab sie fast fertig. So jetzt zu der frage der auspuff ist schon eingetragen aber keine abe vorhanden und weil sie so lange stillgelegt war brauch sie jetzt und eine vollabnahme. meint ihr der tüv meckert rum wegen der fehlenden abe.

Re: Tüv Frage

Verfasst: 08.05.2012, 21:14
von Zauberer
warum soll der TÜV meckern, wenn die Anlage schon eingetragen ist.
Eine Eintragung ersetzt eine ABE.

Re: Tüv Frage

Verfasst: 08.05.2012, 21:18
von Absinth
Okay alles klar.

P.S. ihr seid der hammer. man bekommt direkt eine antwort. echt klasse

Re: Tüv Frage

Verfasst: 08.05.2012, 22:38
von Raven
Zauberer hat recht. Wenn das Ding eingetragen ist, kümmert´s keinen mehr.
Wichtig nur, dass der DB-Eater drin ist beim Vorführen.

Re: Tüv Frage

Verfasst: 09.05.2012, 19:00
von Absinth
Ich hab nur gefragt weil sie solange still stand. seid knapp 9 jahren.

Re: Tüv Frage

Verfasst: 09.05.2012, 19:04
von Schmiddi
Na wenn deine Papiere lesbar sind wird sich das nicht geaendert haben.

Re: Tüv Frage

Verfasst: 09.05.2012, 20:12
von kallinr2
keine vollabnahme, normaler tüv, meine stand ca 15 jahre

grüße

Re: Tüv Frage

Verfasst: 09.05.2012, 20:53
von Absinth
Der tüv hatte mir des aber gesagt des mit der vollabnahmee

Re: Tüv Frage

Verfasst: 09.05.2012, 21:17
von Mad-Dog
War die Kiste abgemeldet ??

Denn..

Wer künftig sein Fahrzeug länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr.
Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft getreten ist.

Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.

Mach das, was der Tüv Dir sagt oder geh zu einem anderen Tüv - die werden ja wohl genau Wissen und nach deren Vorgaben handeln (müssen)

Re: Tüv Frage

Verfasst: 29.06.2013, 15:55
von TopfGold
noch ne TÜV-Frage:
Wieviel Monate kann ich die Hauptuntersuchung vorziehen? Werden die Monate dann dazugerechnet fürs nächste Mal, also 24+X Monate? Hat sich da seit der letzten Regelung von 2012 was geändert?

Grund: Die vierrädrige Blechkiste hat spontane Elektronik-Zicken und neigt sich so langsam dem Lebensende zu.

Re: Tüv Frage

Verfasst: 29.06.2013, 16:18
von Matrix
Meines Wissens nach verschenckt man bei einer vorgezogenen TÜV-Untersuchung die Monate die noch gültig wären.
Also keine Gutschrift sondern wieder nur 24 Monate Tüv.
Anders herum schaut es da schon besser aus.....z.B. 2 Monate überziehen und die neue Plakette wird nicht mehr zurück datiert ;)

Re: Tüv Frage

Verfasst: 29.06.2013, 20:05
von emil
Matrix hat geschrieben:.....z.B. 2 Monate überziehen und die neue Plakette wird nicht mehr zurück datiert ;)


Biste dir da sicher?

Re: Tüv Frage

Verfasst: 29.06.2013, 20:12
von Zauberer
emil hat geschrieben: Biste dir da sicher?

denke ich aber auch, dass das nicht mehr zurück datiert wird.
Strassenverkehrsamt

Re: Tüv Frage

Verfasst: 29.06.2013, 20:17
von Matrix
@ Emil....der Link vom Zauberer bestätigt meine Aussage. Keine Zurückdatierung mehr.
Nur in Bayern hat das im Vergleich zu anderen Bundesländern etwas länger gedauert bis es eingeführt wurde!

Re: Tüv Frage

Verfasst: 29.06.2013, 20:20
von Xavista
Es wird nicht mehr zurückdatiert, bin mir grad nicht ganz sicher ob es ab dem zweiten oder dem dritten Monat überziehen mehr kostet. Einen Monat überziehen bekommt man aber gratis.
Das zeigt allerdings auch das diese ganze Geschichte mit dem zurückdatieren nur nen Geschenk an den Tüv war.

Re: Tüv Frage

Verfasst: 30.06.2013, 04:19
von mobbedzwerch
Definitiv wird nicht mehr zurück datiert!
Hätte im März TÜV gehabt, war im Mai zur HU und habe Stempel mit 5/15 bekommen.
Der erste Monat überziehen ist kostenfrei, der zweite anscheinend im Ermessen des Prüfers.
Ich habe trotz zweimonatiger Überziehung nur die normale Gebühr gelöhnt.

Re: Tüv Frage

Verfasst: 30.06.2013, 09:28
von Oppa
Als ich letztes Jahr die Karre nach dem Crash wieder zurechtgebastelt hatte, bekam ich - Augen zu und durch! - 'ne Weiterdatierung von 6 Monaten (Dezember hatte ich sie gekauft und der Verkäufer noch mal TÜV gemacht, mit dem Zusammenschrauben war ich im Juni fertig). War wohl sehr fair vom Prüfer! ;)

Re: Tüv Frage

Verfasst: 01.07.2013, 09:11
von Cyler
Mooin,

ihr habt Recht. Zurückdatiert wird nicht mehr. Wer mehr als zwei Monate uberzieht zahlt 20% Aufschlag.

Vordatieren geht nicht, es gibt immer ab durchgeführter Untersuchung 24 Monate.

Gruß

Re: Tüv Frage

Verfasst: 01.07.2013, 18:57
von Oppa
Dann hat mein Prüfer das letztes Jahr nicht geschnallt, das war 'n halbes Jahr, was da fehlte... #-o

Re: Tüv Frage

Verfasst: 01.07.2013, 19:20
von Xavista
war die Maschine zu dem Zeitpunkt angemeldet?

Re: Tüv Frage

Verfasst: 01.07.2013, 20:06
von Cyler
Ob angemeldet oder nicht ist egal, ab Zeitpunkt der Untersuchung gibt es immer 24 Monate.

Aber wann warst du da? Die Rückdatierung wurde erst im Juli 2012 abgeschafft.

Gruß