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Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 19.09.2021, 15:15
von Flyforcash
Hallo,
Suche dringend eine Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links. Bei der Probefahrt hat der Käufer das Moped im Stand auf die linke Seite gelegt. Er möchte es kaufen aber nur repariert. Hat jemand zufällig dieses Teil von einer alten Kawa herumliegen. Würde mich freuen da ich in der Bucht und bei MSP nix finde dazu...
Gruß
Hubert

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 19.09.2021, 15:19
von korn21de
Moi, sollte ich da haben.

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 21.09.2021, 20:53
von can2abi
Tolle Wurst, fährt das teil kaputt, kauft das möp aber nur wenn es repariert ist....... #-o
Ich hoffe, er bezahlt es auch.. Sind ja keine Pfennig teile

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 22.09.2021, 07:25
von Zauberer
so kannte ich das auch immer. Wer kaputt macht zahlt auch.

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 22.09.2021, 11:24
von Oppa
Leute, wir leben in einem neuen Zeitalter! :roll:

"...Ei wonn's nix koschd..." [-(

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 23.09.2021, 11:05
von ukofumo
Zauberer hat geschrieben:so kannte ich das auch immer. Wer kaputt macht zahlt auch.

normalerweise schon... allerdings sieht die Rechtslage bei Probefahrt da etwas anders aus...

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 24.09.2021, 00:49
von Kay
Ehrlich ?, bei einem Unfall mit deinem Fahrzeug zu deinem Nachteil kannst doch in Regress gehen.

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 24.09.2021, 08:52
von sanplis
ukofumo hat geschrieben:
Zauberer hat geschrieben:so kannte ich das auch immer. Wer kaputt macht zahlt auch.

normalerweise schon... allerdings sieht die Rechtslage bei Probefahrt da etwas anders aus...

Das ist korrekt, im versicherungstechnischen Sinn gilt eine Probefahrt wie ein Verleihen und da haftet die eigene Kasko-Versicherung sofern dritte Fahrer mit abgedeckt sind - sind diese nicht abgedeckt haftet man sogar selbst :shock:
Anders sieht es natürlich aus, wenn dem Verursacher Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, in dem Fall haftet natürlich dieser.
Von daher, vor einer Probefahrt prüfen, ob Schäden durch Dritte in der Versicherung abgedeckt sind, immer Führerscheindaten notieren und eine schriftliche Vereinbarung treffen die den Ersatz für Schäden bei der Probefahrt regelt, ansonsten ist man im Fall der Fälle am Ende der Dumme - speziell wenn der potentielle Käufer das Interesse verliert weil dieser natürlich kein Unfallfahrzeug haben möchte.

Kay hat geschrieben:Ehrlich ?, bei einem Unfall mit deinem Fahrzeug zu deinem Nachteil kannst doch in Regress gehen.

Natürlich kannst Du den Verursacher haftbar machen, immerhin hat dieser Dein Eigentum beschädigt und muss auch dafür gerade stehen. Allerdings laufen Fahrzeug-Unfallschäden selten über die Haftpflicht, so dass der Verursacher eventuell aus eigener Tasche dafür aufkommen muss.

Diesen Fall hatten wir vor ein paar Jahren im Freundeskreis, das hat trotz Bagatellschaden ewig gedauert und ging letztendlich über die Anwälte bis alles geregelt war. Allerdings ging es damals auch nur um materielle Schäden, wie es bei Personenschaden aussieht (das kann ja richtig teuer werden) weiß ich leider nicht genau.

@Hubert: Bist Du sicher, dass das nur die Raste und das Schaltgestänge gelitten haben? Bei einem Sturz auf links sind meistens noch der Motordeckel der Lichtmaschine, die Verkleidung, Blinker und der Lenker betroffen. Halt uns mal auf dem Laufenden wie die Sache weiter verlaufen ist :)

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 24.09.2021, 09:49
von Oppa
Ich glaube, hier werden verschiedene Sachverhalte durcheinandergewürfelt:

- Fremdschäden durch Dein Fahrzeug.
- Versicherungsrecht (Vollkasko)
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch Dritte.

Ich denke, ein Fremdschaden durch Dein Motorrad ist nicht entstanden. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Du für Dein Motorrad keine (Voll)Kasko hast, die durch Dich (oder einen von Dir "Ermächtigten") an Deinem Fahrzeug entstandene Schäden übernehmen wird.

Den einzig relevante Sachverhalt, den ich sehe, ist der Schaden an Deinem Fahrzeug durch einen Dritten. Meiner Meinung nach ist dafür dieser Dritte haftbar, unabhängig davon, ob Du das Fahrzeug an ihn ausgeliehen hast oder nicht. Es sei denn, Dein Fahrzeug hätte zum Zeitpunkt des Schadens Mängel gehabt, die zu diesem Schaden geführt haben.

Andererseits ist es Deine Sache bzw. Verhandlungssache, ob Du das beim Kauf einrechnest. Ist das Moped eine "saure Gurke", die Du unbedingt los werden willst und Du endliche jemanden gefunden hast, dann Augen zu und durch. Hast Du noch weitere Interessenten, würde ich ihm 'ne Rechnung schreiben! ;)

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 17.10.2021, 21:16
von Flyforcash
Vielen Dank für die zahlreichen Tips.
Mittlerweile ist das Moped repariert. Linker Lenkerstummel war auch verbogen. Habe ich erst gemerkt als ich die Fußrastenhalterung getauscht habe. Ersatzteil günstigst gefunden. Käuferin ist vom Kaufvertrag zurückgetreten und hat € 500.- als Anzahlung dagelassen und akzeptiert dass sie nix retour bekommt. Teilekosten waren insgesamt € 50.- plus 1 Stunde Arbeit. Einen Stundenlohn von € 450.- habe ich noch nie bekommen.... :D

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 20.10.2021, 22:06
von Oppa
Dann können wir ja jetzt unserer Beraterhonorare geltend machen! :badgrin:

Re: Fußrastenhalterung / Schaltgestänge vorne links

Verfasst: 30.10.2021, 20:49
von Flyforcash
Tut mir leid Oppa, aber die Kohle ist für Benzinfilter und Tankentrostung und Vergaserkit und neue Reifen für das nächste Projekt draufgegangen. Beim nächsten ZZR-Treffen werde ich aber gerne mithelfen den Beratern mit Bier die Fahrtüchtigkeit zu sabotieren... :D