ukofumo hat geschrieben:Zauberer hat geschrieben:so kannte ich das auch immer. Wer kaputt macht zahlt auch.
normalerweise schon... allerdings sieht die Rechtslage bei Probefahrt da etwas anders aus...
Das ist korrekt, im versicherungstechnischen Sinn gilt eine Probefahrt wie ein Verleihen und da haftet die eigene Kasko-Versicherung sofern dritte Fahrer mit abgedeckt sind - sind diese nicht abgedeckt haftet man sogar selbst
Anders sieht es natürlich aus, wenn dem Verursacher Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, in dem Fall haftet natürlich dieser.
Von daher, vor einer Probefahrt prüfen, ob Schäden durch Dritte in der Versicherung abgedeckt sind, immer Führerscheindaten notieren und eine schriftliche Vereinbarung treffen die den Ersatz für Schäden bei der Probefahrt regelt, ansonsten ist man im Fall der Fälle am Ende der Dumme - speziell wenn der potentielle Käufer das Interesse verliert weil dieser natürlich kein Unfallfahrzeug haben möchte.
Kay hat geschrieben:Ehrlich ?, bei einem Unfall mit deinem Fahrzeug zu deinem Nachteil kannst doch in Regress gehen.
Natürlich kannst Du den Verursacher haftbar machen, immerhin hat dieser Dein Eigentum beschädigt und muss auch dafür gerade stehen. Allerdings laufen Fahrzeug-Unfallschäden selten über die Haftpflicht, so dass der Verursacher eventuell aus eigener Tasche dafür aufkommen muss.
Diesen Fall hatten wir vor ein paar Jahren im Freundeskreis, das hat trotz Bagatellschaden ewig gedauert und ging letztendlich über die Anwälte bis alles geregelt war. Allerdings ging es damals auch nur um materielle Schäden, wie es bei Personenschaden aussieht (das kann ja richtig teuer werden) weiß ich leider nicht genau.
@Hubert: Bist Du sicher, dass das nur die Raste und das Schaltgestänge gelitten haben? Bei einem Sturz auf links sind meistens noch der Motordeckel der Lichtmaschine, die Verkleidung, Blinker und der Lenker betroffen. Halt uns mal auf dem Laufenden wie die Sache weiter verlaufen ist