ab 1. Mai 2006
Bußgeldkatalog im Internet
Teiländerungen:
Vom Mai an gelten höhere Bußgelder im Straßenverkehr
Raser und Drängler: Ab 1.Mai dieses Jahres sind höhere Strafen für Raser und Drängler vorgesehen. Ab dann drohen Bußgelder bis zu 250 Euro und ein bis zu sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
Mit einem Bußgeld von 100 Euro und 1 Monat Fahrverbot muss dann rechnen, wer bei Tempo 101 weniger als 15 m Abstand zum Vordermann einhält. Ist bei diesem Tempo geringer als 10 m droht bereits ein Bußgeld von 150 Euro und 2 Monate Fahrverbot. Drei Monate muss seinen Führerschein abgeben, wer bei diesem Tempo weniger als 5 m Abstand hält, zusätzlich muss er 200 Euro zahlen.
Bei einem Abstandsverstoß über Tempo 130 kann das Bußgeld bis zu 250 Euro betragen.
Kfz-Ausrüstung: Ebenfalls ab Mai 2006 gilt, dass bei Kfz die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören nach der Neuregelung des ‚§ 2 Absatz 3 a der Straßenverkehrsordnung insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Wer dann ohne geeignete Bereifung auf Eis und Schnee unterwegs ist, dem drohen nicht nur 20 Euro Bußgeld. Das Doppelte und einen Punkt in Flensburg drohen, wenn er dabei den Verkehr behindert oder gar gefährdet.
Als generelle Winterreifenpflicht will der Gesetzgeber dies aber nicht verstanden wissen, wohl aber als Verpflichtung, bei Winterwetter mit angepasster Bereifung unterwegs zu sein.
Helmpflicht: Wer mit einem Trike oder Quad ab Januar 2006 unterwegs ist, der muss unabhängig von der Art der Zulassung jetzt einen Helm tragen. Die Helmpflicht entfällt aber dann, wenn ein Sicherheitsgurt im Fahrzeug angelegt werden kann.
Ladungssicherung/Bahnübergänge: Verschärft wurden auch die Vorschriften zur Ladungssicherheit. Bußgelder für die Verstöße gegen die Neuregelungen werden allerdings erst ab 1.Mai 2006 in Kraft treten.
Zu diesem Zeitpunkt wird auch das "Fehlverhalten" an Bahnübergängen härter bestraft. Wer dann ein Haltesignal missachtet, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Neue Schadstoffregelungen: PKW-Neuwagen bis 2,5 Tonnen dürfen ab diesem Jahr nur noch mit der Abgasnorm "Euro 4" erstmalig zugelassen werden. Euro-3-Fahrzeuge können 2006 nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes erstmals zugelassen werden.
So genannte "schadstoffarme Fahrzeuge" und 3-Liter Autos werden nicht mehr länger steuerlich gefördert.
Wohnmobilbesteuerung: Wohnmobilbesitzer müssen 2006 mit einer bis zu Verfünffachung ihrer Kfz-Steuer rechnen, da Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht über 2,8 t nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Emissionsklasse besteuert werden.
Der Bundesrat bringt einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Wohnmobilbesteuerung in den Bundestag ein, in dem für Wohnmobile ein prozentualer Abschlag vorgesehen ist. Die pauschalen Abschläge sollen zwischen 40-50 % liegen und schrittweise bis 2011 auf 20 % reduziert werden.
Hauptuntersuchung: Wer mit seinem Wagen bei TÜV oder Dekra vorfährt wird ab diesem Jahr ein umfangreicheres Testprogramm erleben.
Erstmals wird auch die Elektronik, wie z.B. das Anti-Schleuderprogramm ESP in die Hauptuntersuchung einbezogen, sofern das Fahrzeug über diese Sonderausstattung verfügt. Gleiches gilt für die Airbags in PKW.
Frühestens ab 1.April 2006 wird bei neu zugelassenen Fahrzeugen mit einer so genannten OBD "On-Board-Diagnose" zudem die Abgasuntersuchung innerhalb der HU durchgeführt. Voraussichtlich im Laufe des Jahres auch die Abgaswerte von Motorrädern untersucht.
Neu ab 1.1.2007
(in Kurzform)
Höhere Bußgelder:
max. 1000 EUR bei Temposündern / 1500 EUR Strafe bei Alkohol und Drogenfahrten
Auslansknöllchen
Ab Herbst 07 werden ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt, wenn die Summe mind. 70 EUR beträgt. Möglicherweise auch für Strafen, die schon länger zurückliegen, da nach der EU kein Rückwirkungsverbot besteht !
Null-Promille für Anfänger
Für alle Führerscheinneulinge unter 25 Jahre ist die 0 Promillegrenze geplant. Sie soll dann während der ganzen Probezeit gelten.
Führerschein-Tourismus
Wer den Führerschein in Deutschland verliert, kann nicht mehr wie bisher im Ausland den Lappen machen. Grundsätzlich werden die Führerscheine aus dem AUsland akzeptiert, jedoch nicht bei Rechtsmissbräuchen !
Fahrverbot in Südtirol
Bis 1.April gilt in Brixen, Bozen, Meran und anderen Städten temporäre Fahrverbote für ältere Diesel und Benzin-KFz (wegen Feinstaubbelastung)
Oldtimer erst ab 30 Jahre
Ab März erhalten nur noch Fahrzeuge das steuerbegünstigte 07-Kennzeichen, die mind. 30 Jahre als sind - derzeit gelten 20 Jahre. Bereits 07er Fahrer bleiben verschont.
Entsorgung von Alt-Autos
ab 01.01.07 sind alle Hersteller verpflichtet, ausgediente Fahrzeuge kostenfrei zurückzunehmen !!!!
Wiederzulassung
Autos und Motorräder , die weniger als sieben Jahre aus dem Verkehr gezogen waren, reicht ab März 2007 eine HU für die Neuzulassung. Zur Zeit ist bei mehr als 18 Monaten Stilllegung ein aufwendiges Neugutachten fällig !!!
Bußgeldkatalog und Neuerungen 2010
- Mad-Dog
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Bußgeldkatalog und Neuerungen 2010
Zuletzt geändert von Mad-Dog am 30.12.2006, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
- Kasi
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Es gibt 2 möglichkeiten der oldtimerzulassung...
1.H-zulassung bisher 20jahre alt und steuer pauschal für alle gleich,fahrzeug muss alle 2 jahre beim tüv vorgeführt werden.Die versicherungen verlangen den nachweis über noch ein weiteres "normales"fahrzeug ansonsten keine beschränkungen.
2. O7 er kennzeichen(rote nummer) 30jahre alt,man kann mehrere fahrzeuge mit der nummer bewegen die müssen aber bei der behörde eingetragen werden.KEIN tüv notwendig nur einmal um sich den status des fahrzeugs bestätigen zu lassen Heftige beschränkung(die aber keinen in teressiert )in der art das das fahrzeug nicht normal zb. zum einkaufen benutz werden darf......nur zur wahrung des technischen zustands,zur anfahrt zu treffen und probefahrten.Kosten werden nach dem teuersten fahrzeug berechnet und die anderen gibts dann für umme dazu.
Die rote nummer ist ein illegaler freibrief und da liegt auch das problem.
der gesetzgeber denkt darüber nach das komplett zu streichen weil zuviel schindluder damit getrieben wird,erste aktion die sache hat nur noch ein jahr gültigkeit dann muss neu beantragt werden...meiner meinung nach nur noch eine frage der zeit bis das ersatzlos gestrichen wird.Leider!!!!
Für beide zulassungsarten gilt das fahrzeug muss vom tüv klassiviziert werden..das heisst es muss dem damaligen orginalzustand nahe kommen und wenn zubehör oder umbauten gemacht werden müssen sie der damaligen zeit entsprechen.
Edit
Ganz wichtig die rote nummer kann vom strassenverkehrsamt wieder eingezogen werden....zb bei rüppelhafter teilnahme am strassenverkehr,ist ermessenssache von der behörde und es sieht ganz danach aus das sie so schonmal den bestand an roten nummer eindämmen weil die sich zumindest in minden voll anpissen mit dem zeug.
H-Zulassung
07 Kennzeichen
Was wir hier bräuchten wär eine regelung nach schweizer vorbild.....man packt sich die hütte voll mit fahrzeugen aller art und da man immer nur eins bewegen kann wird nur das teuerste berechnet und das kennzeichen wandert von einem fahrzeug ans nächste.Aber bei unseren politiker+regierungsdeppen werden wir da wohl drüber wegsterben...leider
1.H-zulassung bisher 20jahre alt und steuer pauschal für alle gleich,fahrzeug muss alle 2 jahre beim tüv vorgeführt werden.Die versicherungen verlangen den nachweis über noch ein weiteres "normales"fahrzeug ansonsten keine beschränkungen.
2. O7 er kennzeichen(rote nummer) 30jahre alt,man kann mehrere fahrzeuge mit der nummer bewegen die müssen aber bei der behörde eingetragen werden.KEIN tüv notwendig nur einmal um sich den status des fahrzeugs bestätigen zu lassen Heftige beschränkung(die aber keinen in teressiert )in der art das das fahrzeug nicht normal zb. zum einkaufen benutz werden darf......nur zur wahrung des technischen zustands,zur anfahrt zu treffen und probefahrten.Kosten werden nach dem teuersten fahrzeug berechnet und die anderen gibts dann für umme dazu.
Die rote nummer ist ein illegaler freibrief und da liegt auch das problem.
der gesetzgeber denkt darüber nach das komplett zu streichen weil zuviel schindluder damit getrieben wird,erste aktion die sache hat nur noch ein jahr gültigkeit dann muss neu beantragt werden...meiner meinung nach nur noch eine frage der zeit bis das ersatzlos gestrichen wird.Leider!!!!
Für beide zulassungsarten gilt das fahrzeug muss vom tüv klassiviziert werden..das heisst es muss dem damaligen orginalzustand nahe kommen und wenn zubehör oder umbauten gemacht werden müssen sie der damaligen zeit entsprechen.
Edit
Ganz wichtig die rote nummer kann vom strassenverkehrsamt wieder eingezogen werden....zb bei rüppelhafter teilnahme am strassenverkehr,ist ermessenssache von der behörde und es sieht ganz danach aus das sie so schonmal den bestand an roten nummer eindämmen weil die sich zumindest in minden voll anpissen mit dem zeug.
H-Zulassung
07 Kennzeichen
Was wir hier bräuchten wär eine regelung nach schweizer vorbild.....man packt sich die hütte voll mit fahrzeugen aller art und da man immer nur eins bewegen kann wird nur das teuerste berechnet und das kennzeichen wandert von einem fahrzeug ans nächste.Aber bei unseren politiker+regierungsdeppen werden wir da wohl drüber wegsterben...leider
Endlich was zum toben
Nix mehr Buell dafür wieder D-Modell 6800Km
Wenn Gott gewollt hätte das mein Moped sauber sein soll würde er Spüli in den Regen geben!
Nix mehr Buell dafür wieder D-Modell 6800Km
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Re: Bußgeldkatalog und Neuerungen 2010
Quelle: web.de
Einfahrverbote:
Die Einfahrverbote in verschiedene Umweltzonen werden am 1. Januar 2010 verschärft. So darf man zum Beispiel in Berlin und Hannover nur noch mit grüner Plakette einfahren. Betroffen von den Einfahrverboten sind vor allem ältere Dieselautos ohne Partikelfilter.
Wegfall der AU-Plakette:
Ab dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die AU-Plakette wird nicht mehr neu ausgegeben.
Urlaubsknöllchen:
Mit der Eintreibung nicht bezahlter Urlaubsknöllchen wird es allmählich ernst. Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland werden voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt. Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.
Wohnmobile:
Bisher durften Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Eine bis Ende 2009 befristete Ausnahmeregelung machte dies möglich. Aus der Ausnahme wird nun die Regel: Wohnmobilfahrer dürfen weiterhin 100 fahren. Ein LKW-Überholverbot muss jedoch beachtet werden.
Bremsassistent:
Bremsassistenten (BA) stehen bei den meisten Autofahrern weniger im Fokus der Aufmerksamkeit als das ESP. Dennoch ist der BA wichtig: Er sorgt dafür, dass aus einer halbherzigen eine mustergültige Notbremsung wird. Alle neuen Modelle müssen ab 2010 einen BA haben.
Umzug:
Die Kennzeichenmitnahme nach einem Umzug innerhalb des gleichen Bundeslandes wird erleichtert. Zudem wird in einigen Bundesländern die Online-Fahrzeug-Zulassung getestet.
Vignetten im Ausland:
Die Pkw-Mautvignetten für Österreich, Tschechien und die slowakische Republik werden teurer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette mehr, sondern zahlen eine streckenabhängige Maut, die mithilfe eines speziellen Erhebungsgeräts im Fahrzeug berechnet wird. In Österreich wird die Maut für diese Fahrzeuge zusätzlich nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt.
Einfahrverbote:
Die Einfahrverbote in verschiedene Umweltzonen werden am 1. Januar 2010 verschärft. So darf man zum Beispiel in Berlin und Hannover nur noch mit grüner Plakette einfahren. Betroffen von den Einfahrverboten sind vor allem ältere Dieselautos ohne Partikelfilter.
Wegfall der AU-Plakette:
Ab dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die AU-Plakette wird nicht mehr neu ausgegeben.
Urlaubsknöllchen:
Mit der Eintreibung nicht bezahlter Urlaubsknöllchen wird es allmählich ernst. Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland werden voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt. Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.
Wohnmobile:
Bisher durften Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Eine bis Ende 2009 befristete Ausnahmeregelung machte dies möglich. Aus der Ausnahme wird nun die Regel: Wohnmobilfahrer dürfen weiterhin 100 fahren. Ein LKW-Überholverbot muss jedoch beachtet werden.
Bremsassistent:
Bremsassistenten (BA) stehen bei den meisten Autofahrern weniger im Fokus der Aufmerksamkeit als das ESP. Dennoch ist der BA wichtig: Er sorgt dafür, dass aus einer halbherzigen eine mustergültige Notbremsung wird. Alle neuen Modelle müssen ab 2010 einen BA haben.
Umzug:
Die Kennzeichenmitnahme nach einem Umzug innerhalb des gleichen Bundeslandes wird erleichtert. Zudem wird in einigen Bundesländern die Online-Fahrzeug-Zulassung getestet.
Vignetten im Ausland:
Die Pkw-Mautvignetten für Österreich, Tschechien und die slowakische Republik werden teurer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette mehr, sondern zahlen eine streckenabhängige Maut, die mithilfe eines speziellen Erhebungsgeräts im Fahrzeug berechnet wird. In Österreich wird die Maut für diese Fahrzeuge zusätzlich nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt.
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