Änderungen bei Reifenfreigaben

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Silencer
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Änderungen bei Reifenfreigaben

Beitragvon Silencer » 03.06.2020, 09:33

Ich habe die letzten Tage viel gelernt. Ich wollte Angel GT II aufziehen und habe für die keine Freigabe für die ZZR600 gefunden. Nach einem Telefonat mit Pirelli weiß ich nun auch warum: Die Spielregeln für Reifen haben sich im vergangenen Jahr geändert, Freigaben der Hersteller mehr aus. Pirelli verzichtet deshalb auch bei neuen Reifenserien auf die bekannten Freigabelisten und nennt das zukünftig nur noch "Herstellerinformation".

Das hängt davon ab, ob ein Fahrzeuge eine EU-Zulassung hat oder eine ABE-Nummer, und die ZZR600 E gibt es mit beidem: Bis ca. Baujahr 2000 mit ABE, ab 2000 mit EU. Erkennbar ist das in Ziffer K des Fahrzeugschein, wenn da "e4*...." steht, hat man EU Zulassung.


Fall 1: Fahrzeug hat EU-Typgenehmigung

Dann gibt es drei Möglichkeiten:

1. Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller
-> Zulässig

2. Geänderte Reifengröße, liegt aber innerhalb der original eingetragenen Reifengröße
-> "Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomogolation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt", dann ist es zulässig.

3. Geänderte Reifengröße oder Bauart
Zieht man die einfach so auf, erlischt die Betriebserlaubnis. Sofortige Begutachtung und Eintragung ist nötig.

So weit ändert sich also recht wenig, man muss bei 1. nicht mal eine Reifenfreigabe mitführen (für Diskussionen mit der Rennleitung ist es aber trotzdem gut die dabei zu haben) und die Reifenfabrikatsbindung, die vielleicht im Schein steht, entfällt bei 1a.

Krass wird es aber bei den alten Baujahren ohne EU-Typgenehmigung.

2. Fahrzeug ohne EU-Typgenehmigung (mit ABE)
"Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig. Hier ist eine Einzelabnahme und Eintragung nötig."

Bedeutet: Wer zu den armen Schweinen gehört, bei denen in den Fahrzeugbriefen ein spezielles Fabrikat angegeben ist, und dann was anderes fahren möchte (keine Ahnung ob es das bei der ZZR600 gibt, ich kenne das von meiner Honda), der muss die Reifen abnehmen und eintragen lassen - wenn ich das richtig verstehe auch dann, wenn sie die gleichen Größen wie die Originalreifen haben.
Meine Kleine: 2003er E-Modell, 96k km, Tourenfahrer.

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