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Importfahrzeuge/Vollabnahmen und ABEs bzw.Teilegutachten

Verfasst: 16.10.2018, 11:48
von DiDi
Hallo Forumskollegen,

ich hoffe hier bin ich richtig, es geht abgesehen von Reifen ja nur um Änderungen.

Einige von euch fahren ja auch Importfahrtzeuge oder hatten Vollabnahmen :)

Bei mir (ex Schweiz) ist entsprechend Zif. 2.1 7103 für Kawa aber Zif. 2.2 ausgenullt +
in Zif. K ein Strich, also keine EG-Typgenehmigung bzw. ABE Nummer ausgefüllt.

Damit habe ich nun das Problem, dass keine Zubehör ABE (andere Scheibe, Aufpuff, Gepäckträger etc.)
für dieses Fahrzeug gültig ist. Nicht einmal die Reifenfreigaben der Hersteller gelten! :shock:

Wie habt Ihr dieses Problem gelöst? :-k

Alles eingetragen oder Abnahmen mit Teilegutgutachten zum mitnehmen?
Hat jemand eventuell von Kawasaki eine Bestätigung erhalten das KFZ Ident.Nr.
sowieso der EG Nummer/ABE soundso entspricht (wäre das bequemste)? :D

Danke für Hilfe und neugierige Grüße, Dieter

Re: Importfahrzeuge/Vollabnahmen und ABEs bzw.Teilegutachten

Verfasst: 17.10.2018, 05:22
von strandmicha
Moin Moin ,

Reifenfreigaben beziehen sich nur auf den Typ Motorrad und nicht welche Ziffern im Schein stehen. Ähnlich sollte es sich mit den Gutachten verhalten. Wäre mir neu dass auch nur eine ABE sich auf die Kennziffer im Schein bezieht....
Woher hast du denn diese Infos??

Re: Importfahrzeuge/Vollabnahmen und ABEs bzw.Teilegutachten

Verfasst: 23.10.2018, 12:27
von DiDi
Hallo Micha,

erstmal danke für dein Interesse und sorry für die späte Antwort.

Leider muß ich widersprechen - prominente Beispiele sind Pirelli, Wilbers und MRA:
bei allen ist das Feld ABE / EG leider ausgefüllt
(für die ZX600E mit "G202" => MRA/Wilbers bzw. bei Pirelli mit G202+E4*92/61*0131*0)

Damit hat TÜV/Dekra und leider die Rennleitung "Ermessensspielraum" ob sie
das akzeptieren oder sagen die ABE kann dem Fahrzeug nicht zweifelsfrei
zugeordnet werden... (bei mir ist kein Eintrag G202 in Schein/Brief)
Tendenz ist wohl leider dieses nicht zu akzeptieren :shock:

Einige wenige Hersteller nennen nur das Modell/Typ/Variante (Ziffer D.2 => ZX600E),
damit gibt es keine Probleme.

Beste Grüße, Dieter

Re: Importfahrzeuge/Vollabnahmen und ABEs bzw.Teilegutachten

Verfasst: 23.10.2018, 13:49
von can2abi
:shock: habe über 13Jahre mein D model mit lauter nullen gefahren, weder beim Tüv , noch sonstwo Probleme deswegen gehabt.
Auch wegen Eintragungen bzw. Anfragen deswegen, haben die beim Tüv sich nicht beschwert,
haben in ihrem schlauen PC datenbank geschaut und war ok.

Im Brief ist nur die Unbedenklichkeitsdingens bestätigt

Hast du den alten Brief noch?? schau mal da rein

Re: Importfahrzeuge/Vollabnahmen und ABEs bzw.Teilegutachten

Verfasst: 23.10.2018, 14:12
von DiDi
Hi can2abi,

danke - ich habe nur den nach Import damals ersten und den jetzt (war lange stillgelegt) aktuellen Brief.
In beiden ist "genullt" bzw. in Feld K nichts vermerkt. (den alten schweizer Brief habe ich nicht)

Welches "Unbedenklichkeitsdingens" meinst Du?

Grüße, Dieter

Re: Importfahrzeuge/Vollabnahmen und ABEs bzw.Teilegutachten

Verfasst: 23.10.2018, 15:23
von can2abi
Mehr stand bei mir auch nicht drin und in den neuen Briefen habe ich das garnicht gesehen

Bild Bild


Ich habe nun aber nicht ganz verstanden, worüber du dir jetzt Gedanken machst???
Sonst fahre doch einfach mal beim Tüv vorbei ;)
wie schon geschrieben, seit über 13J hatte ich null Probleme damit

Re: Importfahrzeuge/Vollabnahmen und ABEs bzw.Teilegutachten

Verfasst: 04.12.2019, 17:41
von DiDi
Hallo Jungs,

ich habe mich wohl nur wegen anderer Foreneinträgen Nervös machen lassen und heiße Luft produziert, sorry.
Auch wenn die Rechtslage eine Grauzone ist interessiert es wohl wirklich keinen.

Zumindest hat es den TÜV Hessen / Darmstadt auch nicht gejuckt :D - alles gut & Plakette.

Grüße, Dieter