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Unterbodenbeleuchtung

Verfasst: 16.08.2007, 15:33
von driver_X
Hallo liebe ZZR-Fangemeinde,

habe gehört, dass es neuerdings auch eine legale Unterbodenbeleuchtung fürs Kfz gibt. Jetzt stellen sich mir zwei Fragen:
1. Gibt es wirklich legale?
2. Kann man so was auch an die ZZR bauen und ggf. eintragen lassen?

Falls jemand Antworten hat wäre ich euch sehr dankbar!

Verfasst: 16.08.2007, 16:41
von Mad-Dog
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung


In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

Die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

Die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

Bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

Das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden.


Kurz gesagt: Nein

Da Du gehört hast, dass es legal sein soll, bitte unter Angaben der Quellen

Verfasst: 16.08.2007, 17:16
von Maddin_HH
1. Wie Mad schon sagte, Nein das gibt es nicht, zumindest nicht hier in Deutschland.

2. Unterbodenbeleuchtung kann man auch an die ZZR dran machen iach habs selber auch dran und einige andere aus dem Forum, aber eintragen lassen....., vergiss es!

Verfasst: 16.08.2007, 18:09
von zzrler
Du darft und kannst alles. Nur erwischen sollten sie dich damit nicht ;)
Mal im Ernst. Wer hat dir denn so einen Humbug erzählt. Wie Mad-Dog schon sagte gibt es klare Gesetze und da ist es nun mal verboten. Und es wird auch so bleiben. Ziemlich sicher sogar :o

Verfasst: 16.08.2007, 18:16
von Asgard
Wozu brauch man eigendlich sowas, wenn einem der Zündschlüssel im Dunkeln runterfeld oder was? :lol:

Verfasst: 16.08.2007, 18:59
von Buffalo
willst du deine ZZR zum roller machen?? :badgrin:

Verfasst: 16.08.2007, 22:45
von driver_X
willst du deine ZZR zum roller machen?? :badgrin:


Nee, das nicht, aber sieht voll geil aus, wenn das Licht durch den Kühler und die Luftauslässe scheint. 8)

Zum Thema Legalität kann ich nur sagen: habe auf ner Auto-Show nen Strassenzugelassenen Civic mit LED-Unterbodenbeleuchtung gesehen und der Besitzer meinte es wäre vom TÜV abgenommen.

Entweder baut er sie für den TÜV-Besuch ab oder er kennt nen Prüfer - keine Ahnung.

Danke, für die schnelle und vor allem fundierte Auskunft. :idea:

Verfasst: 17.08.2007, 05:47
von Asgard
Zum Thema Legalität kann ich nur sagen: habe auf ner Auto-Show nen Strassenzugelassenen Civic mit LED-Unterbodenbeleuchtung gesehen und der Besitzer meinte es wäre vom TÜV abgenommen.

Entweder baut er sie für den TÜV-Besuch ab oder er kennt nen Prüfer - keine Ahnung.


Hä ich glaub da hast du irgendwas missverstanden. Wenn es tüvig wäre, bräuchte er es ja nicht abbauen oder den Prüfer kennen. Glaub es einfach: ES IST NICHT LEGAL

Verfasst: 17.08.2007, 16:42
von PepperB
Was passiert denn wenn man sich doch erwischen lässt?
Ich hab mir auch ne Motorbeleuchtung eingebaut und diese kann über einen Schalter am Lenker aus-/einschalten - aber das bringt dann wohl auch nix mehr..

Verfasst: 17.08.2007, 16:50
von Mad-Dog
Wenn es zum Bereich "Umrissbeleuchtung" o.ä. gehört, wird es ein Verwarngeld von 15 EUR geben. Ob sie dir das Teil abbauen oder sonstiges, müsstes Du entweder Googlen oder warten, bis sich ein Polizist/Polizistin hier aus dem Forum meldet und die Lage etwas genauer Erklärt.

Verfasst: 17.08.2007, 16:51
von Asgard
Das kommt auf Eure Rennleitung an. Wenn sie Dich erwischen, was schonmal sehr unwarscheinlich ist, wirst du es ausbauen, und nochmal zum Vorzeigen antreten müssen. Natürlich kommt es drauf an wo Du es bei welcher Häufigkeit benutzt.

Verfasst: 17.08.2007, 17:43
von zzrler
Ich verstehe den ganzen Aufriss nicht.
Wie Asgard und all die Vorredner schon sagten. Es ist verboten und aus basta.
Ob die Rennleitung dich das Geraffel wieder abbauen lässt käme doch auf einen Versuch an. ;)
Wenn dir diese Weihnachtsbaum-Deko gefällt,verbaue sie dir doch einfach und halte uns auf dem laufenden was passiert. Dann sind wir alle schlauer.

Gruß Michael

Verfasst: 17.08.2007, 22:19
von Francis
Es ist Verboten.
Aber ich kenne leute die es unterm Auto haben und auch eingetragen.
Die dürfen es nur nutzen wenn das Auto Parkt also nicht im Strassen Verkehr ;) .
Aber ich finde das es aussieht wie ein Kirmes mobil :lol: :lol: :lol: :lol: ;)

Verfasst: 14.06.2008, 10:38
von Captain Pommes
Hallöchen!
Ich bin neu hier im Forum und stöbere gerade mal so ein paar Threads durch... und kann es mir nicht nehmen lassen, hier auch noch mal kurz meinen Senf zum Thema abzugeben... so bin ich eben!
Also: die Geschichte mit dem TÜV kommt hin, ABER: die Dinger werden dann wohl nicht als "Fahrzeugaussenbeleuchtung", sondern als Ein- bzw. Ausstiegshilfen deklariert. Soll heissen: Tür auf, Licht an - Tür zu, Licht aus... Bisher konnte ich an der ZZR keine passende "Tür" finden... hab aber auch noch nicht so genau nachgesehen. Daher dürfte diese "Möglichkeit" beim Motorrad wohl eher ausfallen.
Es spielt übrigens auch keine Rolle, ob man jemanden beim TÜV kennt - wenn die Sache nicht erlaubt ist, interessiert die Polizei auch der TÜV nicht. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man dann evtl. mal ein wenig genauer hinsieht und auch den entsprechenden TÜV-Ansprechpartner mal "befragt". Wobei das im Falle der Beleuchtung wohl eher auszuschließen ist... steht ja in keinem Verhältnis zur "Straftat".
Ich finde aber schon den Gedanken, sich so etwas noch zusätzlich an seinen Hobel zu bauen, schon ziemlich absurt. Da versuchen die japanischen Motorradhersteller, an jeder Ecke jedes nur mögliche Gramm zu sparen, damit man sich dann selbst wieder ein paar Kilo dranstrickt??? Macht Sinn, oder? Mal davon abgesehen, dass die ZZR nach heutigen Gesichtspunkten eh nicht mehr gerade zu den Leichtgewichten zählt.

In diesem Sinne,
Captain Pommes

Verfasst: 14.06.2008, 11:06
von Mad-Dog
Vielen Dank für deinen Beitrag !

Denn Sinn sich in einem Forum anzumelden, um solchen einen Beitrag zu geben, entschließt sich mir zwar nicht, es wäre aber dennoch sehr erfreulich, wenn Du die FAQs sowie den Hinweis nochmals lesen würdest, dass sich neue User bitte Vorstellen.

Man platzt ja nicht einfach irgendwo so rein !

Bitte hole dieses nach !

Verfasst: 14.06.2008, 14:50
von Stunt
also mal noch mal zum thema! du darfst es eingebaut haben!!!

aber nicht angeklemmt!!(das kann man natürlich auch weit auslegen!) und schon gar nicht an während des fahrens(stehen auch nicht wenig punkte drauf wenn man dich erwischen sollte!)

gruß stunt

Verfasst: 15.06.2008, 18:58
von ThelastExit
also mal noch mal zum thema! du darfst es eingebaut haben!!!

aber nicht angeklemmt!!(das kann man natürlich auch weit auslegen!) und schon gar nicht an während des fahrens(stehen auch nicht wenig punkte drauf wenn man dich erwischen sollte!)

gruß stunt


ist es nicht so, das alles was angebaut ist, auch gehen muss?

es gibt keine legale UBB, weder als einstiegsbeleuchtung noch als sonst was.
alle eintragungen sind von vorherein illegal.
sämtliche lichttechnische einrichtungen am fahrzeug müssen ein E-prüfzeichen haben.
ich kenne keine UBB die das hat. somit ist auch kein eintragen möglich

es gibt prüfer die es zwar eintragen, aber jeder kleine dorfsheriff kann die eintragung anzweifeln und zur nächsten prüfstelle zerren.
und dort wird meistens sofort ausgetragen ;)

zumindest ist das der letzte stand den ich aus der tuningscene habe.
aber mein wissen dürfte schon 3-4 monate alt sein ;)

Verfasst: 18.06.2008, 19:58
von Cabre
meines wissens nach darf es unterbodenbeleuchtung geben (zumindest bei autos) diese müssen aber als standlicht definiert sein ;)

wie das beim motorrad aussieht weiß ich leider nicht


mfz
cabre

Verfasst: 18.06.2008, 20:11
von pemi
Tja ,habe gerade vor 2 Tagen enen Bericht gesehen wo es jemand beim Fahren an hatte ! Er durfte löhnen und es ausmachen , es ist definitiv während der Fahrt nicht erlaubt nur als einstiegsbeleuchtung !! Also im Stand , sobald sich das Kfz bewegt muss es AUS sein !!

Verfasst: 18.06.2008, 20:17
von ThelastExit
also gut....
damit das halbwissen ein für alle mal ein ende hat kommt nun der § inc. quelle ;)

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Fachgremien haben sich mit dem Thema Unterbodenbeleuchtung beschäftigt und folgende Ergebnisse zusammengefasst:

* Die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs.
* Die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
* Bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können.
* Das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch auf Fahrzeuge bei ausgeschalteter Zündung zu.


klick mich, ich bin die wahrheit

jeder der behauptet das eine UBB rechtmässig einzutragen ist, den schimpfe ich einen lügner :badgrin: