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Racingtopf,und welche Folgen???

Verfasst: 09.04.2008, 13:35
von joerg600
Moinsen zusammen,
ich Hoffe meine Frage passt hier rein :oops:

Also folgendes, kann mir jemand sagen, was genau mich Aktuell Erwartet, wenn ich mit einem Racingpot von meinem Freund und Helfer angehalten werde??
Tolle wären ein paar Aktuelle Aussagen, vieleicht sogar von einem GW selbst.

(nicht das ich einen drunter hätte 8) )

Verfasst: 09.04.2008, 13:45
von holycartman
wenn du angehalten wirst von der pullerei, und der sagt "huhu, dein pott gefällt mir nicht, bau den ab", dann bekommst du von dem unglücklichen einen "mängelschein". dieser mängelschein ZWINGT dich dazu, innerhalb einer woche den "mangel" zu beseitigen, und zu einer dienststelle der pullerei zu fahren, denen den mängelschein vorlegen und dann bestätigen lassen, dass der "mangel" beseitigt wurde.
danach kannst du den alten pott wieder ranbauen! und beim nächsten mal bekommst du wieder einen mängelschein.

das alles kostet dich pro anhaltung 25€, keine punkte, kein fahrverbot

Verfasst: 09.04.2008, 13:49
von Francis
Würde ich mich Persönlich nich drauf verlassen.
Wenn du Pesch hast legen sie dir die Karre Still

Verfasst: 09.04.2008, 13:52
von holycartman
Wenn du Pesch hast legen sie dir die Karre Still


hehe, das ist es ja! gesetzlich ist es der pullerei nicht mehr erlaubt, deshalb ein motorrad still zu legen! es wird gesetzlich geregelt, WAS DIE PULLEREI WANN MACHT.
ansonsten siehe meine erste antwort.

ps.: gerichtlich wurde festgelegt, dass die lautstärke von motorrädern nicht ausschlaggebend für eine verkehrsgefährdung ist, und deshalb wurde die strafe von 1punkt und 75€ auf 25€ und mängelschein herabgesetzt!

Verfasst: 09.04.2008, 13:52
von Mad-Dog
Beide o.g. Aussagen sind korrekt !

Es gibt zwar eine lautende Rechtsprechung die besagen soll, dass man einen nicht zwingen kann, die Karree stehen zu lassen; ich würde mich darauf aber nicht verlassen, ob das ein Dorf-Sheriff weiß.

Verfasst: 09.04.2008, 13:54
von holycartman
es ist der pullerei UNTERSAGT, wegen so einer LAPALIE das bike still zu legen

Verfasst: 09.04.2008, 14:30
von Mad-Dog
Theorie und Praxis ist immer ein Unterschied

Verfasst: 09.04.2008, 19:46
von gzippo
bestes beispiel was passieren kann:
mein sohn mit roller - pelle hinten abgefahren -
angehalten worden vom dorfpolizi - mängelkarte -
also instandsetzen und wieder vorführen.
neue pelle drauf - zum dorfpolizi - er sagt: alles ok, erledigt!
2 wochen drauf kommt ne anzeige der stadt - 97 euronen
mit verwaltungsgebür usw. :evil:
nachdem ich denen einen verdammt bösen brief geschrieben hatte
und erklärte was der dorfpolizi sagte, haben sie das verfahren eingestellt.

ich schätze mal die haben irgendwie rücksprache gehalten und dann war das durch.
darauf kann man sich aber auch nicht immer verlassen!
also: abwarten wie es läuft wenn es passiert -jedenfalls wehren!

gruß guido

Verfasst: 09.04.2008, 20:05
von Stunt
alllsooo... hier mal das was mir vor nem guten jahr passiert ist!
...
gefahren mit abgesägtem DB-killer(hätt ihn auch rausnehmen können wär das gleiche gewesen)
angehalten worden!
durfte meine töpfe an ort und stelle abschrauben und die karre stehen lassen ! hab mich dann abholen lassen!

der grud für die stillegung ist das erlöschen der betriebserlaubnis! wenn du einen racing topf dranschraubst ist das leistungsteigerung und damit illegal wenns nicht eingetragen ist dazu kommt noch der erhöhte DB wert(meistens)

damit stellst du ein sicherheitsrisiko im verkehr da und der polizist darf dich stilllegen! das gibt seint märz letzen jahres 1nen punkt und 40Euro strafe(davor 3 punkte!)

das mit dem nicht stilllegendürfen ... ist nur wenn der polizist dir an ort und stelle nich beweisen kann das du was an den töpfen verändert hast!!! also z.B. Rombo zu laut aber alles serienmäßig und e ne enummer draufsteht...

und selbst dann wenn du keine abe haben solltest könnte es schon kritisch werden weil Enummer kann ja jeder draufschlagen .... glauben zumindestens manche bullen!....
gruß