Muss eine Entdrosselung ausgetragen werden, oder kann sie weiter ohne Probleme drin stehen bleiben. Die orginal vorhandene KW-Zahl von 72 bleibt ja weiter bestehen. Der Versicherung muss man ja auf jeden Fall die geänderte Leistung mitteilen.
Beim Auto kann ich ja z. B. auch andere Felgen eintragen, kann aber weiter mit den Orginal im Schein vorhanden Felgen weiterfahren. Oder wenn man von Sommmerreifen auf Winterreifen wechselt, fährt man ja nicht jedes Mal zum TÜV.
Klärt mich mal auf
![Wink ;)](./images/smilies/wink.gif)
gruß