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Werd ich mal versuchen ob die Lampe besser is, wie die Blulight von Philips.
Hallo
leider gibt es keinerlei Garantie auf Verschleißteile. Leider kann dies mal
passiert das ein Lampe nicht lange hält, da steckt man so nicht drin. Da
kann ich momentan nichts machen.
zzr6001 hat geschrieben:leider gibt es keinerlei Garantie auf Verschleißteile. Leider kann dies mal
passiert das ein Lampe nicht lange hält, da steckt man so nicht drin. Da
kann ich momentan nichts machen.
Dr.Metulskie hat geschrieben:Dem würde ich so nicht zustimmen!
Ich möchte bezweifeln, dass autoteilemann und auch andere einfach die gesetzlichen Regeln für sich nicht anwenden müssen.
Im Prinzip ist auch auf ein Leuchtmittel die Gewährleistung zu gewähren zumal es sich um ein solch neues handelt. Also, so bin ich der
Meinung, dass "§ 439 Nacherfüllung" gilt. Innerhalb der ersten 6 Moante darf auch bei Leuchtmitteln davon ausgegangen werden,
dass hier ein Mangel, schon zum Zeitpunkt des Kaufs, bestand. Ich glaube kaum, dass der Verkäufer dir beweisen kann, dass zum Zeitpunkt
des Verkaufs an dich das von dir erworbene Leuchtmittel KEINEN Mangel hatte - ergo ... du hast Anspruch auf Gewährleistung, sprich ein neues Leuchtmittel.
Gegenüber Verbrauchern können diese Händler die Gewährleistung für neue Verkaufsgüter nicht ausschließen. Siehe hierzu auch (§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB und § 309 Nr. 8 b) aa) BGB).
Der Händler darf den gesetzlichen Anspruch eines Verbrauchers nicht einfach ausschließen. Dies hat nichtmal dann rechtlich Erfolg, wenn der Händler dies in seinen AGBs stehen hat.
Es gibt auch so eine Art Haltbarkeitsversprechen seitens des Herstellers die dir positiv zugerechnet werden. Philips wird kaum ein solche Versprechen von nur 2 Wochen geben![]()
Der Händler widerum kann auf "§ 478 Rückgriff des Unternehmers" zurückgreifen
Ach ... und übrigens der gute Mann von autoteilemann hat insoweit Recht, als das er dir mitteilte, dass du keine GARANTIE auf das Leuchtmittel hast. Das stimmt.
Die Garantie wäre eine freiwillige Leistung seitens autoteilemann. Du willst von dem Unternehmen ja "nur" die Erfüllung der Gewährleistung ... und die gibt es sehr wohl !!!!
zzr6001 hat geschrieben:Das klingt ja sehr kompliziert....
und was soll ich dem guten Man nun schreiben??? so wie du es formuliert hast, bekomme ich es nicht hin...evtl kannst du ja mal was anfertigen,m was ich dann nur kopieren und einfügen kann![]()
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wäre echt super nett!!ist schon sehr ärgerlich sowas....und wenn man dann nicht weiß, wie man sich wehren kann....
also erstmal besten Dank
Dr.Metulskie hat geschrieben:@ZZR6001: Haste schon Ersatz bekommen ?
...einerseits, andererseits sollten die das schon wissen, auch dass ihr Verhalten in Foren wie dem unseren bekannt ist...zzr6001 hat geschrieben:...den Autoteilemann habe ich nicht weiter geschrieben....war mir zu blöd...
zzr6001 hat geschrieben:Besten dank nochmal @Dr.Metulskie!!!
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