Beitragvon Yogi58 » 21.07.2018, 14:32
strandmicha hat geschrieben:Bekomm ich damit trotzdem TÜV und erlischt damit die BE?
Nach meinen Erfahrungen mit dem TüV würde ich sagen NEIN (TÜV) und JA (Betriebserlaubnis).
Hab für meine alte Honda mal einen neuen Hinterreifen gebraucht, Metzeler in 4.00 H 18. Da der Händler keinen auf Lager hatte, hab ich halt einen V genommen. Also selber Hersteller, selbes Reifenmodell, gleiche Größe nur eben in V statt H (also für höhere Geschwindigkeiten freigegeben / mehr Reserve / mehr Sicherheit).
... und der Heini beim TÜV sagte wörtlich: "NEIN ... lesen muss man können"
Ein Abweichen von der Reifengröße ohne Freigabe dürfte schwierig werden. Aber es gibt Gerüchte, dass der TÜV in anderen Bundesländern nicht so stur ist wie in Bayern.
ZZR 600 E, EZ 1999, Kilometerstand 63.807 km
(1142 km in 2019 / 9543 km in 2018 / 8801 km in 2017 / 7008 km in 2016 / 5265 km in 2015)
Pirelli Angel GT front hält 8000 km
Pirelli Angel ST rear hält 6000 km
Stahlflex, erster Kettensatz 28.807 km
FZ1 Fazer, EZ 2009, Kilometerstand 32.224 km
(11.210 km in 2019)
Michelin Power RS hält 6000 km
Michelin Power RS+ hält 5000 km