Hallo zusammen,
ich hätte mal zwei ganz allgemeine Rückfragen zum Thema Entdrosseln/ Fahrzeugschein.
Ich denke das Thema passt eher in "Technik Allgemein".
Erst mal danke an die tollen Infos zum Thema Entdrosseln hier im Forum. Hat stark geholfen
Nun zu den Fragen:
1.) Mein Tüv Prüfer meinte, wenn ich mit der Maschine die Abnahme machen will muss die so sein, wie sie in Deutschland zulassungsfähig ist (wär hätte es gedacht). Das heißt ich darf nicht die 74kW-Version vorzeigen, sondern muss mir für teures Geld die Drosselblenden kaufen für 72 k (seit VW sind die da wohl stark hinterher). Da ich das gerne auf legalem Wege umgehen möchte, wäre hier meine Frage ob mir jemand ein Foto seines Fahrzeugscheins mit 74kW schicken könnte, dass der Prüfer sieht, dass das abgaßstechnisch in Deutschland kein Problem darstellt. Die Aussage: In anderen Ländern fährt das Möp aber auch so, erwiderte er damit, dass irgendeine EU-Richtlinie 1996 (BJ) eben noch nicht galt.
Versicherungstechnisch macht das bei mir nichts aus. Wäre also eine Win-Win Situation
2.) Frage: Auf dem Dokument zur Entdrosselung steht: "Leistungsreduktion durch Drosselblenden (14mm) u. 1x3mm außermittig"
Ich gehe davon aus, dass wenn hier noch die heiß diskutierten Federn (10,5 oder 14cm) getauscht worden wären, das hier hätte vermerkt werden müssen oder?
Eine kurze Testfahrt war nämlich etwas ernüchternd. Ich hätte den Sprung von 34PS auf 100Ps als deutlich stärker erwartet.
Danke schonmal und ein schönes Wochenende
Gruß Paddy
Fahrzeugschein mit 74kW vorhanden/ Entdrosselung Nachfrage
- Mr. Stanley
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Re: Fahrzeugschein mit 74kW vorhanden/ Entdrosselung Nachfrage
Auf Nachfage bei meinem Kawasakidealer wurde mir gesagt das es für D nur eine 72 KW Variante gab.
Mir war aufgefallen das unsere 600E keine Löcher in den Schiebern wie 1100 hatte. Weiterhin gingen die Schieber voll auf, also auch keinen Anschlag in den Vergaserdeckeln sowie keine Reduzierungsringe im Ansaugtrakt.
Wenn die Ausage zutreffen ist würde es mich wundern wenn einer wegen 2 KW und nicht spürbarer Endgeschwindigkeitserhöhung bereit war viel mehr an Versicherung zu zahlen.
Mir war aufgefallen das unsere 600E keine Löcher in den Schiebern wie 1100 hatte. Weiterhin gingen die Schieber voll auf, also auch keinen Anschlag in den Vergaserdeckeln sowie keine Reduzierungsringe im Ansaugtrakt.
Wenn die Ausage zutreffen ist würde es mich wundern wenn einer wegen 2 KW und nicht spürbarer Endgeschwindigkeitserhöhung bereit war viel mehr an Versicherung zu zahlen.
Zuletzt geändert von Mr. Stanley am 03.08.2019, 23:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrzeugschein mit 74kW vorhanden/ Entdrosselung Nachfrage
Kann ich so nicht nachvollziehen.
Zitat aus Wikipedia:
" Durch eine günstigere Versicherungseinstufung wurde die ZZR 600 in Deutschland ab 1996 mit 98 PS angeboten, in anderen Ländern jedoch ohne Leistungsbeschränkung mit 100 PS."
Wechsel doch einfach mal den TÜV und fahre zu GTÜ oder KÜS. Eine Zulassung sollte doch auch mit 100 PS so möglich sein. Frag einfach mal nach.
Zitat aus Wikipedia:
" Durch eine günstigere Versicherungseinstufung wurde die ZZR 600 in Deutschland ab 1996 mit 98 PS angeboten, in anderen Ländern jedoch ohne Leistungsbeschränkung mit 100 PS."
Wechsel doch einfach mal den TÜV und fahre zu GTÜ oder KÜS. Eine Zulassung sollte doch auch mit 100 PS so möglich sein. Frag einfach mal nach.
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Re: Fahrzeugschein mit 74kW vorhanden/ Entdrosselung Nachfrage
Ich könnte dir ein pdf meiner Zulassungsbeschränkung zusenden, meine ZZR ist allerdings Bj. 95, wurde mit 100PS ausgeliefert, dann vom Erstbesitzer auf 98PS gedrosselt und von mir wieder entdrosselt. In der Zulassungsbescheinigung steht sinngemäß "Rückrüstung in den Serienzustand durch Ausbau der Reduzierhülsen". Wenn deine ZZR mit 98PS ausgeliefert wurde, wird dir das wahrscheinlich wenig nützen.
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Re: Fahrzeugschein mit 74kW vorhanden/ Entdrosselung Nachfrage
Auf Nachfage bei meinem Kawasakidealer wurde mir gesagt das es für D nur eine 72 KW Variante gab.
Mir war aufgefallen das unsere 600E keine Löcher in den Schiebern wie 1100 hatte. Weiterhin gingen die Schieber voll auf, also auch keinen Anschlag in den Vergaserdeckeln sowie keine Reduzierungsringe im Ansaugtrakt.
Du bist auch der Erste von dem ich das höre
Die Versicherungsgrenze wurde bei meiner Versicherung jedenfalls auf 120PS angehoben.
Ich könnte dir ein pdf meiner Zulassungsbeschränkung zusenden, meine ZZR ist allerdings Bj. 95, wurde mit 100PS ausgeliefert, dann vom Erstbesitzer auf 98PS gedrosselt und von mir wieder entdrosselt. In der Zulassungsbescheinigung steht sinngemäß "Rückrüstung in den Serienzustand durch Ausbau der Reduzierhülsen". Wenn deine ZZR mit 98PS ausgeliefert wurde, wird dir das wahrscheinlich wenig nützen
Ich denke das könnte sehr helfen. Der Prüfer meinte telefonisch zu mir er braucht halt ein Nachweiß wegen Abgaßblabla und das die seit VW da ultra pingelig sind. Wenn deine (ich nehme an mit baugleichem Motor und Vergaser) mit 100 PS zulassungsfähig war, wird sich der damit auch begnügen Und wenn da ein entspannter Prüfer kommt jammert der dann auch nicht wegen dem Baujahr rum.
Könntest du mir die pdf zukommen lassen?
Wäre spitze
Gruß
Paddy
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Re: Fahrzeugschein mit 74kW vorhanden/ Entdrosselung Nachfrage
Was spricht dagegen das sie mit 72kw eingetragen wird
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Re: Fahrzeugschein mit 74kW vorhanden/ Entdrosselung Nachfrage
Kay hat geschrieben:Was spricht dagegen das sie mit 72kw eingetragen wird
weil er dann diese kleinen Blenden in den Ansaugstutzen packen muss, die natürlich auch ein Prüfer nachkontrollieren kann (aber wohl eher einen Teufel tut, die Vergaser abzubauen).
Es macht die Sache entspannter, auch bezüglich späteren Versicherungsschutz.
der Zauberer
ZZR 600E - immer ein bisschen untermotorisiert
E-Model Bj.96 74.000km
>>>>> meine Bilder gucken und staunen
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Re: Fahrzeugschein mit 74kW vorhanden/ Entdrosselung Nachfrage
@Paddy: Habe dir die Zulassungsbescheinigung als pdf per Email geschickt.
Wäre die TÜV-Prüfer etwas motivierter, könnte er die benötigten Informationen übrigens auch in der TÜV Datenbank finden...
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Re: Fahrzeugschein mit 74kW vorhanden/ Entdrosselung Nachfrage
Zauberer hat geschrieben:Kay hat geschrieben:Was spricht dagegen das sie mit 72kw eingetragen wird
weil er dann diese kleinen Blenden in den Ansaugstutzen packen muss, die natürlich auch ein Prüfer nachkontrollieren kann (aber wohl eher einen Teufel tut, die Vergaser abzubauen).
Es macht die Sache entspannter, auch bezüglich späteren Versicherungsschutz.
Sehr gut zusammengefasst
Wäre die TÜV-Prüfer etwas motivierter, könnte er die benötigten Informationen übrigens auch in der TÜV Datenbank finden...
Das wusste ich nicht, werde ich ihm aber mal vorsichtig vorhalten
Vielen Dank
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