Unterbodenbeleuchtung
- driver_X
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Unterbodenbeleuchtung
Hallo liebe ZZR-Fangemeinde,
habe gehört, dass es neuerdings auch eine legale Unterbodenbeleuchtung fürs Kfz gibt. Jetzt stellen sich mir zwei Fragen:
1. Gibt es wirklich legale?
2. Kann man so was auch an die ZZR bauen und ggf. eintragen lassen?
Falls jemand Antworten hat wäre ich euch sehr dankbar!
habe gehört, dass es neuerdings auch eine legale Unterbodenbeleuchtung fürs Kfz gibt. Jetzt stellen sich mir zwei Fragen:
1. Gibt es wirklich legale?
2. Kann man so was auch an die ZZR bauen und ggf. eintragen lassen?
Falls jemand Antworten hat wäre ich euch sehr dankbar!
"Eine Jugendsünde ist es nur, wenn man sie nicht in der Jugend begangen hat!"
ciao driver_X
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- Mad-Dog
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Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
Die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
Die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
Bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
Das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden.
Kurz gesagt: Nein
Da Du gehört hast, dass es legal sein soll, bitte unter Angaben der Quellen
- Maddin_HH
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1. Wie Mad schon sagte, Nein das gibt es nicht, zumindest nicht hier in Deutschland.
2. Unterbodenbeleuchtung kann man auch an die ZZR dran machen iach habs selber auch dran und einige andere aus dem Forum, aber eintragen lassen....., vergiss es!
2. Unterbodenbeleuchtung kann man auch an die ZZR dran machen iach habs selber auch dran und einige andere aus dem Forum, aber eintragen lassen....., vergiss es!
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D-Modell ´91 / 100.000 km
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- zzrler
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Du darft und kannst alles. Nur erwischen sollten sie dich damit nicht
Mal im Ernst. Wer hat dir denn so einen Humbug erzählt. Wie Mad-Dog schon sagte gibt es klare Gesetze und da ist es nun mal verboten. Und es wird auch so bleiben. Ziemlich sicher sogar
Mal im Ernst. Wer hat dir denn so einen Humbug erzählt. Wie Mad-Dog schon sagte gibt es klare Gesetze und da ist es nun mal verboten. Und es wird auch so bleiben. Ziemlich sicher sogar
R I P Lotte *25.05.1998 +19.06.2009
Bevor du urteilen willst, über mich oder mein Leben,
ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg,
fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden...
und erst dann kannst du über mich urteilen
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- driver_X
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willst du deine ZZR zum roller machen??
Nee, das nicht, aber sieht voll geil aus, wenn das Licht durch den Kühler und die Luftauslässe scheint.
Zum Thema Legalität kann ich nur sagen: habe auf ner Auto-Show nen Strassenzugelassenen Civic mit LED-Unterbodenbeleuchtung gesehen und der Besitzer meinte es wäre vom TÜV abgenommen.
Entweder baut er sie für den TÜV-Besuch ab oder er kennt nen Prüfer - keine Ahnung.
Danke, für die schnelle und vor allem fundierte Auskunft.
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- Asgard
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Zum Thema Legalität kann ich nur sagen: habe auf ner Auto-Show nen Strassenzugelassenen Civic mit LED-Unterbodenbeleuchtung gesehen und der Besitzer meinte es wäre vom TÜV abgenommen.
Entweder baut er sie für den TÜV-Besuch ab oder er kennt nen Prüfer - keine Ahnung.
Hä ich glaub da hast du irgendwas missverstanden. Wenn es tüvig wäre, bräuchte er es ja nicht abbauen oder den Prüfer kennen. Glaub es einfach: ES IST NICHT LEGAL
Keiner ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.
-
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- Asgard
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Das kommt auf Eure Rennleitung an. Wenn sie Dich erwischen, was schonmal sehr unwarscheinlich ist, wirst du es ausbauen, und nochmal zum Vorzeigen antreten müssen. Natürlich kommt es drauf an wo Du es bei welcher Häufigkeit benutzt.
Keiner ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.
- zzrler
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Ich verstehe den ganzen Aufriss nicht.
Wie Asgard und all die Vorredner schon sagten. Es ist verboten und aus basta.
Ob die Rennleitung dich das Geraffel wieder abbauen lässt käme doch auf einen Versuch an.
Wenn dir diese Weihnachtsbaum-Deko gefällt,verbaue sie dir doch einfach und halte uns auf dem laufenden was passiert. Dann sind wir alle schlauer.
Gruß Michael
Wie Asgard und all die Vorredner schon sagten. Es ist verboten und aus basta.
Ob die Rennleitung dich das Geraffel wieder abbauen lässt käme doch auf einen Versuch an.
Wenn dir diese Weihnachtsbaum-Deko gefällt,verbaue sie dir doch einfach und halte uns auf dem laufenden was passiert. Dann sind wir alle schlauer.
Gruß Michael
R I P Lotte *25.05.1998 +19.06.2009
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fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden...
und erst dann kannst du über mich urteilen
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- Francis
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Es ist Verboten.
Aber ich kenne leute die es unterm Auto haben und auch eingetragen.
Die dürfen es nur nutzen wenn das Auto Parkt also nicht im Strassen Verkehr .
Aber ich finde das es aussieht wie ein Kirmes mobil
Aber ich kenne leute die es unterm Auto haben und auch eingetragen.
Die dürfen es nur nutzen wenn das Auto Parkt also nicht im Strassen Verkehr .
Aber ich finde das es aussieht wie ein Kirmes mobil
España DER EUROPA-MEISTER 2008 und 2012 ;-)
España WELTMEISTER 2010
Todos con la Roja
Arriba España
""""ZX600E""""
EX """"BJ 07/93""""
""""""""BJ 06/95
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Hallöchen!
Ich bin neu hier im Forum und stöbere gerade mal so ein paar Threads durch... und kann es mir nicht nehmen lassen, hier auch noch mal kurz meinen Senf zum Thema abzugeben... so bin ich eben!
Also: die Geschichte mit dem TÜV kommt hin, ABER: die Dinger werden dann wohl nicht als "Fahrzeugaussenbeleuchtung", sondern als Ein- bzw. Ausstiegshilfen deklariert. Soll heissen: Tür auf, Licht an - Tür zu, Licht aus... Bisher konnte ich an der ZZR keine passende "Tür" finden... hab aber auch noch nicht so genau nachgesehen. Daher dürfte diese "Möglichkeit" beim Motorrad wohl eher ausfallen.
Es spielt übrigens auch keine Rolle, ob man jemanden beim TÜV kennt - wenn die Sache nicht erlaubt ist, interessiert die Polizei auch der TÜV nicht. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man dann evtl. mal ein wenig genauer hinsieht und auch den entsprechenden TÜV-Ansprechpartner mal "befragt". Wobei das im Falle der Beleuchtung wohl eher auszuschließen ist... steht ja in keinem Verhältnis zur "Straftat".
Ich finde aber schon den Gedanken, sich so etwas noch zusätzlich an seinen Hobel zu bauen, schon ziemlich absurt. Da versuchen die japanischen Motorradhersteller, an jeder Ecke jedes nur mögliche Gramm zu sparen, damit man sich dann selbst wieder ein paar Kilo dranstrickt??? Macht Sinn, oder? Mal davon abgesehen, dass die ZZR nach heutigen Gesichtspunkten eh nicht mehr gerade zu den Leichtgewichten zählt.
In diesem Sinne,
Captain Pommes
Ich bin neu hier im Forum und stöbere gerade mal so ein paar Threads durch... und kann es mir nicht nehmen lassen, hier auch noch mal kurz meinen Senf zum Thema abzugeben... so bin ich eben!
Also: die Geschichte mit dem TÜV kommt hin, ABER: die Dinger werden dann wohl nicht als "Fahrzeugaussenbeleuchtung", sondern als Ein- bzw. Ausstiegshilfen deklariert. Soll heissen: Tür auf, Licht an - Tür zu, Licht aus... Bisher konnte ich an der ZZR keine passende "Tür" finden... hab aber auch noch nicht so genau nachgesehen. Daher dürfte diese "Möglichkeit" beim Motorrad wohl eher ausfallen.
Es spielt übrigens auch keine Rolle, ob man jemanden beim TÜV kennt - wenn die Sache nicht erlaubt ist, interessiert die Polizei auch der TÜV nicht. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man dann evtl. mal ein wenig genauer hinsieht und auch den entsprechenden TÜV-Ansprechpartner mal "befragt". Wobei das im Falle der Beleuchtung wohl eher auszuschließen ist... steht ja in keinem Verhältnis zur "Straftat".
Ich finde aber schon den Gedanken, sich so etwas noch zusätzlich an seinen Hobel zu bauen, schon ziemlich absurt. Da versuchen die japanischen Motorradhersteller, an jeder Ecke jedes nur mögliche Gramm zu sparen, damit man sich dann selbst wieder ein paar Kilo dranstrickt??? Macht Sinn, oder? Mal davon abgesehen, dass die ZZR nach heutigen Gesichtspunkten eh nicht mehr gerade zu den Leichtgewichten zählt.
In diesem Sinne,
Captain Pommes
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Vielen Dank für deinen Beitrag !
Denn Sinn sich in einem Forum anzumelden, um solchen einen Beitrag zu geben, entschließt sich mir zwar nicht, es wäre aber dennoch sehr erfreulich, wenn Du die FAQs sowie den Hinweis nochmals lesen würdest, dass sich neue User bitte Vorstellen.
Man platzt ja nicht einfach irgendwo so rein !
Bitte hole dieses nach !
Denn Sinn sich in einem Forum anzumelden, um solchen einen Beitrag zu geben, entschließt sich mir zwar nicht, es wäre aber dennoch sehr erfreulich, wenn Du die FAQs sowie den Hinweis nochmals lesen würdest, dass sich neue User bitte Vorstellen.
Man platzt ja nicht einfach irgendwo so rein !
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- Stunt
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also mal noch mal zum thema! du darfst es eingebaut haben!!!
aber nicht angeklemmt!!(das kann man natürlich auch weit auslegen!) und schon gar nicht an während des fahrens(stehen auch nicht wenig punkte drauf wenn man dich erwischen sollte!)
gruß stunt
aber nicht angeklemmt!!(das kann man natürlich auch weit auslegen!) und schon gar nicht an während des fahrens(stehen auch nicht wenig punkte drauf wenn man dich erwischen sollte!)
gruß stunt
[Quote=vince lombardi]Winning is not a sometime thing; it's an all time thing. You don't win once in a while, you don't do things right once in a while, you do them right all the time. Winning is habit. Unfortunately, so is losing.[/quote]
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- ThelastExit
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also mal noch mal zum thema! du darfst es eingebaut haben!!!
aber nicht angeklemmt!!(das kann man natürlich auch weit auslegen!) und schon gar nicht an während des fahrens(stehen auch nicht wenig punkte drauf wenn man dich erwischen sollte!)
gruß stunt
ist es nicht so, das alles was angebaut ist, auch gehen muss?
es gibt keine legale UBB, weder als einstiegsbeleuchtung noch als sonst was.
alle eintragungen sind von vorherein illegal.
sämtliche lichttechnische einrichtungen am fahrzeug müssen ein E-prüfzeichen haben.
ich kenne keine UBB die das hat. somit ist auch kein eintragen möglich
es gibt prüfer die es zwar eintragen, aber jeder kleine dorfsheriff kann die eintragung anzweifeln und zur nächsten prüfstelle zerren.
und dort wird meistens sofort ausgetragen
zumindest ist das der letzte stand den ich aus der tuningscene habe.
aber mein wissen dürfte schon 3-4 monate alt sein
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- pemi
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Tja ,habe gerade vor 2 Tagen enen Bericht gesehen wo es jemand beim Fahren an hatte ! Er durfte löhnen und es ausmachen , es ist definitiv während der Fahrt nicht erlaubt nur als einstiegsbeleuchtung !! Also im Stand , sobald sich das Kfz bewegt muss es AUS sein !!
rechts ist Gas
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ZX 600 E , Bj 95 , 74 kw am HINTERRAD offiziell gemessen !!
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- ThelastExit
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also gut....
damit das halbwissen ein für alle mal ein ende hat kommt nun der § inc. quelle
klick mich, ich bin die wahrheit
jeder der behauptet das eine UBB rechtmässig einzutragen ist, den schimpfe ich einen lügner
damit das halbwissen ein für alle mal ein ende hat kommt nun der § inc. quelle
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Fachgremien haben sich mit dem Thema Unterbodenbeleuchtung beschäftigt und folgende Ergebnisse zusammengefasst:
* Die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs.
* Die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
* Bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können.
* Das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch auf Fahrzeuge bei ausgeschalteter Zündung zu.
klick mich, ich bin die wahrheit
jeder der behauptet das eine UBB rechtmässig einzutragen ist, den schimpfe ich einen lügner
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