Ich hätte da mal eine kniffelige Frage doe mir/uns bisher keiner so richtig beantworten konnte.
Also, meine Schwester (BJ.71) hat 1998 den Motorradführerschein 1a (damaliger Stufenführerschein Motorräder bis 34 PS) gemacht.
Normaler weise hätte sie nach zwei Jahren und den Nachweiß das sie 4000 Km mit entsprechenden Fahrzeugen gefahren ist, diesen auf die unbeschränkte Klasse 1 umschreiben lassen können. soweit so gut... Da meine Schwester aber mit ihrer "kleinen" Intruder VS800 (auf 34 PS gedrosselt) jahrelang glücklich war hat sie den Schein nie umschreiben lassen.
So... bekannter maßen müssen ja alle Führerscheine nach bestimmten Fristen in den nächsten Jahren in das Checkkartenformat getauscht werden - meine Schwester hat noch den "rosa-Schweinchen" (siehe https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/) demnach muss meine Schwester dieses Jahr ihren Führerschein gegen den neuen "fälschungssicheren" Checkkartenführerschein umtauschen.
Daraus ergibt sich nun die Frage in welche Klasse wird Ihre "alte 1a" umgeschrieben? wird das nun automatisch auf die unbeschränkte Klasse A umgeschrieben (da sie den 1a ja nachweislich schon länger als zwei jahre besitzt) oder wird der dann "nur" auf die Klasse A2 (Krad bis 37KW) umgeschrieben. Bzw. was muss sie tun um bei der Umschreibung in die unbeschränkte Klasse A eingestuft zu werden der Ihr ja nach "altem" Recht eigentlich zusteht (länger wie 2 Jahre und nachweisbar 4000 km gefahren) ?
selbst die zuständige Behörde (bei uns muss man den Führerschein beim Einwohnermeldeamt umtauschen) konnte da nix zu sagen... die Dame dort hat meine Schwester mit der lapidaren Antwort "da müsse sie sich mal überraschen lassen" abgespeist....

