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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 17.04.2025, 11:37
von Zauberer
Okay, verstanden. Danke
Wie sieht denn so eine "Herstellerfreigabe" Serviceinformation aus? Hast du dazu ein Beispiel?
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 17.04.2025, 13:03
von fratetz
Naja, Die Serviceinformation Sieht genau so aus wie die Herstellerfreigabe.

Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 17.04.2025, 20:15
von can2abi
Ich habe es direkt von Kawasaki angefordert...da sind alle Fabrikate drin
- amazon fba tools
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 18.04.2025, 08:10
von Oppa
Und was hat das Ganze jetzt gekostet? Mir erschließt sich jetzt nicht ganz der Sinn für dieses Procedere. Ich musste mich auch früher an die Freigabeliste des Herstellers halten und jetzt? Steht halt nur eine Reifenpaarung im Fahrzeugschein. Die Andern könnte ich aber dann auch alternativ eintragen lassen für viel Geld und Zeit.
Wäre ja mal was für die neue Regierung, will ja für Vereinfachung der Verwaltungsabläufe eintreten. Hier sehe ich gerade keinen "Mehrwert" für den ganz normalen Bürger, auch keine verbesserte Sicherheit oder sonst etwas Positives.
Oder sehe ich das gerade falsch, habe was übersehen?

Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 18.04.2025, 10:14
von fratetz
fratetz hat geschrieben: 16.04.2025, 23:47
Der ganze Spaß kostete mich bisher Nerven und 89€ bei der Dekra. Es kommt noch das Straßenverkehrsamt hinzu.
Hier Oppa.
Das gilt alles für die Motorräder die Reifen eingetragen haben. Wenn ein Motorrad keine explizieten Reifen eingetragen hat muss das alles nicht machen. Oppa du müsstest keine Reifen eingetragen. Die Motorräder die eine EU Zulassung haben sind meine ich ausgenommen.
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 18.04.2025, 11:18
von Zauberer
Das heißt dann für mich, der in keinen der Motorräder einen namentlich genannten Reifen im FZG Schein stehen hat, ich muss nur das Papier der Reifenfreigabe, die ich immer dabei habe, gegen das Papier von Michelin "Service-Information für Reifenumrüstungen" austauschen.
Was für ein Gewesen um Nichts.
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 18.04.2025, 23:17
von fratetz
Ja, nur die die wirklich explizit genannte Reifen haben müssen zum Tüv.
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 19.04.2025, 09:33
von strandmicha
fratetz hat geschrieben: 18.04.2025, 23:17
Ja, nur die die wirklich explizit genannte Reifen haben müssen zum Tüv.
Jupp, genau so hab ich es auch verstanden.
@ zauberer:
Wenn du keine Reifenbindung im Schein stehen hast, musst du nur noch auf die im Schein stehende Reifengröße beachten. Eine reifenfreigabe mitzuführen ist dann nicht mehr nötig weil du jeden Reifen in dieser Größe fahren darfst....
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 19.04.2025, 12:58
von Oppa
Auf die Spitze getrieben:
vorn: "NoName"-Holzreifen...
hinten: "Edelmarke"-Supersport-Highgrippreifen...
Hauptsache, die Größen stimmen?
Hä?

Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 19.04.2025, 14:31
von fratetz
strandmicha hat geschrieben: 19.04.2025, 09:33
fratetz hat geschrieben: 18.04.2025, 23:17
Ja, nur die die wirklich explizit genannte Reifen haben müssen zum Tüv.
Jupp, genau so hab ich es auch verstanden.
@ zauberer:
Wenn du keine Reifenbindung im Schein stehen hast, musst du nur noch auf die im Schein stehende Reifengröße beachten. Eine reifenfreigabe mitzuführen ist dann nicht mehr nötig weil du jeden Reifen in dieser Größe fahren darfst....
Nein, du musst dich schon an die Serviceinformation halten. Bzw. bei mir im Schein steht "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" Heißt für mich ich muss mich an die Serviceinformation halten. Ich bin da noch nicht ganz durch gestiegen.
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 19.04.2025, 19:26
von strandmicha

da hört man wohl viele verschiedene Wahrheiten über dieses Thema an allen Ecken. Schön wäre ja mal ein einfacher 3zeiler vom TÜV oder DEKRA.
Ich recherchiere mal direkt bei denen...
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 19.04.2025, 21:06
von can2abi
strandmicha hat geschrieben: 19.04.2025, 19:26

da hört man wohl viele verschiedene Wahrheiten über dieses Thema an allen Ecken. Schön wäre ja mal ein einfacher 3zeiler vom TÜV oder DEKRA.
Ich recherchiere mal direkt bei denen...
Habe ich doch oben geschrieben, ich war extra beim TÜV...
Die sind auch nicht erfreut über den ganzen humbug...
ALSO
EU Zulassung (Brief) : alles wie bisher, Freigabeliste vom Reifenhersteller oder Kawasaki mitführen.
Ältere Zulassung : entweder mit Freigabeliste zum TÜV und die Reifen , die man drauf hat eintragen lassen.
ODER
Reifenbindung austragen lassen, dabei wird vom Prüfer kontrolliert ob überall freigängig und so ähnlich...
So hat es mir der zuständige Prüfer beim TüvNord erklärt
Beides kostet Geld und Zeit. beim TÜV sowie bei der Zulassungsstelle..
Ich hoffe jetzt verstanden????
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 19.04.2025, 21:10
von Frosch
fratetz hat geschrieben: 19.04.2025, 14:31
Nein, du musst dich schon an die Serviceinformation halten. Bzw. bei mir im Schein steht "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" Heißt für mich ich muss mich an die Serviceinformation halten. Ich bin da noch nicht ganz durch gestiegen.
Genauso habe ich es auch bei mit drin stehen, und mir bzw. Meinem Vater wurde es von seinem Prüfer so erklärt dass dann die Reifen nach Herstellervorgabe gefahren werden müssen oder gegebenenfalls umgetragen werden müssen.
Bei meiner NTV steht dazu nichts im Schein, jedoch hat mich der Prüfer bei der Umbauabnahme darauf hingewiesen dass dann trotzdem die Reifen nach Herstellervorgabe gefahren werden müssen. Hab dass dann gleich mit umtragen lassen weil ich dadurch, dass ich eh eine Komplettabnahme machen musste keine Mehrkosten hatte.
Bei meiner Sevenfifty war das Umtragen kein Problem und der nette Prüfer hat mir dafür nichtmal eine komplettabnahme berechnet. Er war selber von der Regelung genervt.
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 20.04.2025, 08:57
von strandmicha
Hab ich übersehen. Na dann ist ja jetzt alles klar.

Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 20.04.2025, 10:03
von Falcon1
Oppa hat geschrieben: 19.04.2025, 12:58
Auf die Spitze getrieben:
vorn: "NoName"-Holzreifen...
hinten: "Edelmarke"-Supersport-Highgrippreifen...
Hauptsache, die Größen stimmen?
Hä?
Hallo Oppa, hab gerad mal in meinem Schein meiner 1997er nach der Eintragung geschaut. Dort steht:
Reifenpaar, nur von einem Hersteller zulässig, zul. Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Also gibt es schon eine Einschränkung,
Da in der Betriebserlaubnis nur Reifen stehen, die es heute nicht mehr gibt, entsteht hier sicherlich in der Praxis Interpretationsspielraum.
Darf man z. B vorne einen Pirelli Angel GT 2 und hinten einen Pirelli Angel GT 3 fahren, wenn diese die vorgegebenen Größen haben.
Und wie legt bei einer Kontrolle der Beamte die Angaben aus.
Frohe Ostern
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 20.04.2025, 10:47
von Oppa
Auf der Zette fahre ich schon seit Jahren Michelin Pilot Power. Den gab/gibt es mindestens als PP, PP2(?), PP2CT und PP3. In der Freigabeliste stehen alle möglichen Kominationen drin, z. B. Vorn PP und hinten PP2CT etc. Da vermute ich jetzt mal, dass da auf den neuen Listen auch nichts anderes drauf steht. Ich habe meine Freigabeliste immer dabei, nur um im Fall der Fälle meine Reifenwahl auch belegen zu können.
Und ganz ehrlich, ich verstehe diesen Verwaltungswust mit den damit verbundenen Kosten nicht so ganz! Ich fahre seit 1996 ZZR600, zuerst mit Reifen(bindung) Michelin T59 (oder so ähnlich), der absolute Geradeaus-Holzreifen. Da war der Macadam schon eine Erleuchtung.
Ich behaupte mal, alle Hersteller, die heute am Markt sind, bieten ab dem Tourensegment nur noch Reifen an, die 100x besser sind als der olle 59er. Größen- und Reifenpaarungsangaben, meinetwegen auch noch Altersgrenzen ähnlich wie bei der 100er-Zulassung von Anhängerreifen kann ich mir vorstellen. Der Rest ist in meinen Augen bei der heutigen Reifentechnik Gängelung und Geldmacherei.
Bin mal gespannt, für wen unsere neue Regierung Bürokratieerleichterungen einplant!

Ich befürchte, nur für die, die die Umwelt versauen wollen.

Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 20.04.2025, 15:31
von Mr. Stanley
Oppa hat geschrieben: 19.04.2025, 12:58
Auf die Spitze getrieben:
vorn: "NoName"-Holzreifen...
hinten: "Edelmarke"-Supersport-Highgrippreifen...
Hauptsache, die Größen stimmen?
Hä?
Nein !
Bei mir ist eingetragen "
Reifenpaar nur von einem Hersteller"
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 30.04.2025, 10:04
von Falcon1
Zauberer hat geschrieben: 18.04.2025, 11:18
Das heißt dann für mich, der in keinen der Motorräder einen namentlich genannten Reifen im FZG Schein stehen hat, ich muss nur das Papier der Reifenfreigabe, die ich immer dabei habe, gegen das Papier von Michelin "Service-Information für Reifenumrüstungen" austauschen.
Was für ein Gewesen um Nichts.
Gestern war ich beim Reifenhändler meines Vertrauens und wollte für meine 97er ZZR 600 E neuen Reifen ordern. In meinem Fahrzeugschein stehen auch keine namentlich genannten Reifen, sondern der Eintrag "Reifenpaar nur von einem Hersteller Zul. Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Somit sagte er mir, dass für neue Reifen eine Begutachtung durch den TÜV nötig ist und eine Änderung der Eintragung in der Zulassungsbestätigung 1 & II erfolgen muss.
Nächsten Donnerstag habe ich einen Termin beim TÜV, mal sehen was da rauskommt.
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 30.04.2025, 10:20
von fratetz
Falcon1 hat geschrieben: 30.04.2025, 10:04
Zauberer hat geschrieben: 18.04.2025, 11:18
Das heißt dann für mich, der in keinen der Motorräder einen namentlich genannten Reifen im FZG Schein stehen hat, ich muss nur das Papier der Reifenfreigabe, die ich immer dabei habe, gegen das Papier von Michelin "Service-Information für Reifenumrüstungen" austauschen.
Was für ein Gewesen um Nichts.
Gestern war ich beim Reifenhändler meines Vertrauens und wollte für meine 97er ZZR 600 E neuen Reifen ordern. In meinem Fahrzeugschein stehen auch keine namentlich genannten Reifen, sondern der Eintrag "Reifenpaar nur von einem Hersteller Zul. Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Somit sagte er mir, dass für neue Reifen eine Begutachtung durch den TÜV nötig ist und eine Änderung der Eintragung in der Zulassungsbestätigung 1 & II erfolgen muss.
Nächsten Donnerstag habe ich einen Termin beim TÜV, mal sehen was da rauskommt.
Ich habe leider das Schreiben nicht von der R1 grade da und Fotograffiert. Aber ich meine du musst einfach nur das Freigabeblatt(Serviceinformation) haben und schwupp ist das in Ordnung, ohne TÜV. Aber da sind wir wieder bei dem Thema keiner kann was genaues sagen.
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 25.05.2025, 09:24
von Falcon1
Habe nun in den vergangenen 2 Wochen die Umstellung bezüglich der Reifeneintragung erledigt.
1. Termin
Vorfahrt mit der ZZR beim TÜV, hier wurden folgende Dokument nach Sichtung und Dokumentation erstellt.
- Aufstellung der technischen Vorschriften, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt werden soll
- Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19 (2)StVZO)
- Prüfbericht zum Gutachten §19 (2) StVZO
In dem Gutachten wurde vermerkt, dass die Reifenfreigängigkeitsprüfung durchgeführt wurde; ohne Reifenfabrikationsbindung;
Auflage: Reifen nur von einem Hersteller und Reifentyp
Gesamtkosten 93,00 €
2. Termin
Umschreibung von Zulassungsbescheinigung I & II
Gesamtkosten 63,50 €
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 25.05.2025, 17:15
von fratetz
Das umschreiben hat mich nur 12€ gekostet beim Amt.
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 27.05.2025, 15:52
von Falcon1
fratetz hat geschrieben: 25.05.2025, 17:15
Das umschreiben hat mich nur 12€ gekostet beim Amt.
Na das hört sich doch wunderbar an, zu welchem deiner Motorräder hast du das denn so günstig machen lassen?
Dann musstest du scheinbar kein TÜV Termin machen.
Glückwunsch

Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 27.05.2025, 16:20
von fratetz
Mit umschreiben meinte ich den Fahrzeugschein. Der Tüv hat mich 89€ gekostet
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 02.06.2025, 08:39
von mirkomotorrad
Ich war letzte Woche mit dem Casper zum TÜV (KÜS), alles tip top, aber durchgefallen (grober Mangel). Häää???
Der Casper hat keine EU Zulassung und die Reifenbindung muss raus.
Da der Caspar und ich in Zukunft getrennte Wege gehen, hat er alle Augen zugedrückt und hat es noch einmal durchgehen lassen. Hat aber explizit darauf hingewiesen das, im Falle einer Kontrolle, alles erdenklich schlechte passieren kann.
Glücklich über den Umstand sind die Prüfer auch nicht.
Man hat es wohl damit begründet, das der Reifenmarkt gerade von Chinareifen überschwemmt wird, wo man nicht wisse, wie gut oder schlecht diese bei Motorrädern funktionieren.
Er hat daraufhin vorgeschlagen, die Chinareifen einfach vom Markt zu nehmen....äähhhh....nee, freie Marktwirtschaft und so.
Komisch, beim Auto hab ich sowas noch nie gehört. Da kann ich YingLing Selbstmordreifen fahren und keinen juckts.
Tja, wir Motorradfahrer haben einfach keine Lobby.
Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Verfasst: 02.06.2025, 09:02
von Oppa
mirkomotorrad hat geschrieben: 02.06.2025, 08:39...Da der Caspar und ich in Zukunft getrennte Wege gehen,...
ist hier zwar etwas OT, aber ganz kurz: wohin soll die Reise denn gehn?
