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Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 01.07.2024, 15:36
von ukofumo
Hallo,
Ich hätte da mal eine kniffelige Frage doe mir/uns bisher keiner so richtig beantworten konnte.

Also, meine Schwester (BJ.71) hat 1998 den Motorradführerschein 1a (damaliger Stufenführerschein Motorräder bis 34 PS) gemacht.
Normaler weise hätte sie nach zwei Jahren und den Nachweiß das sie 4000 Km mit entsprechenden Fahrzeugen gefahren ist, diesen auf die unbeschränkte Klasse 1 umschreiben lassen können. soweit so gut... Da meine Schwester aber mit ihrer "kleinen" Intruder VS800 (auf 34 PS gedrosselt) jahrelang glücklich war hat sie den Schein nie umschreiben lassen.

So... bekannter maßen müssen ja alle Führerscheine nach bestimmten Fristen in den nächsten Jahren in das Checkkartenformat getauscht werden - meine Schwester hat noch den "rosa-Schweinchen" (siehe https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/) demnach muss meine Schwester dieses Jahr ihren Führerschein gegen den neuen "fälschungssicheren" Checkkartenführerschein umtauschen.

Daraus ergibt sich nun die Frage in welche Klasse wird Ihre "alte 1a" umgeschrieben? wird das nun automatisch auf die unbeschränkte Klasse A umgeschrieben (da sie den 1a ja nachweislich schon länger als zwei jahre besitzt) oder wird der dann "nur" auf die Klasse A2 (Krad bis 37KW) umgeschrieben. Bzw. was muss sie tun um bei der Umschreibung in die unbeschränkte Klasse A eingestuft zu werden der Ihr ja nach "altem" Recht eigentlich zusteht (länger wie 2 Jahre und nachweisbar 4000 km gefahren) ?

selbst die zuständige Behörde (bei uns muss man den Führerschein beim Einwohnermeldeamt umtauschen) konnte da nix zu sagen... die Dame dort hat meine Schwester mit der lapidaren Antwort "da müsse sie sich mal überraschen lassen" abgespeist.... :^o [-(

Re: Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 01.07.2024, 23:01
von Mr. Stanley
Beider HUK gefunden.
Der Sprung von A1 auf A ist nicht möglich, hier müssen Sie den Zwischenschritt über den A2-Führerschein gehen.
Führerscheinklasse A: Großer Motorradführerschein

Hier noch was vom ADAC
Umtauschtabelle

Hoffe es hat ein wenig weitergeholfen

Re: Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 02.07.2024, 09:23
von ukofumo
Mmmh?
Der HUK-Link hilft nicht weiter da der nur auf die aktuellen Klasseneinteilung eingeht.

folgt man jedoch dem ADAC Link und geht dort auf den Link zur kompletten Umtauschtabelle
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_3.html
Lfd.Nr.6: 1a -> nach dem 31.12.88 gemacht -> Fahrerlaubnisklassen (neu): A, A2, A1, AM, L (mit Zusatz L174)
müsste meine Schwester demnach den großen "A" Schein eingetragen bekommen.
(der Zusatz L174 beziht sich iwi auf Landwirtschaftliche FZ - Trecker etc)

was jedoch nirgens wirklich hervor geht ob sie dann noch den "Nachweis" erbringen muss dass sie mind. 2 Jahre ein Motorrad (34PS) gefahren hat?

Re: Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 02.07.2024, 10:55
von OxyDUS
Ich habe damals keinerlei Nachweise erbringen müssen, als mein "kleiner" auf den "großen" umgeschrieben wurde. Ich kann Dir jedoch nicht sagen, ob die Sachbearbeiterin zu faul, zu nachlässig oder ob das schlichte Prüfungsdatumdatum (was mehr als zwei Jahre zurück lag) ausreichend war. Geh doch einfach hin, tausche um, bestehe auf den "großen" Führerschein und schau was passiert. Oft reicht bei Ämtern und nicht so ganz klarer Lage wirklich ein wenig Nachdruck und gutes Zureden aus um Dinge zu erreichen. Das ist zumindest meine Erfahrung in Bereichen die deutlich sensibler als Führerscheine sind.

Re: Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 02.07.2024, 13:36
von Oppa
Die ADAC-Tabelle ist nicht ganz schlüssig. Dort steht 1a nur mit "vor 1989" drin, also nichts relevantes für Deine Schwester. Und 1b steht mit "ab 1989" dort, ist also nicht ganz vollständig, warum auch immer. :-k

Ok, auf der offiziellen Seite des Bundesjustizministeriums steht unter Punkt 6 aber genau das, was Du schreibst. Da würde ich an Stelle Deiner Schwester auch drauf bestehen!

Re: Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 02.07.2024, 14:38
von Mr. Stanley
Oppa hat geschrieben:Die ADAC-Tabelle ist nicht ganz schlüssig. Dort steht 1a nur mit "vor 1989" drin, also nichts relevantes für Deine Schwester. Und 1b steht mit "ab 1989" dort, ist also nicht ganz vollständig, warum auch immer. :-k
Unter Klasse 5 kommt noch
A1 vor dem 19.1.2013 ----- A1, AM ----- A1 79.05

Re: Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 02.07.2024, 23:08
von ukofumo
@ Mr.Stanley: ich glaube du wirfst da was durcheinander - es geht um die "alte" Klasse 1a - die Klasse A1 ist schon eine der "neuen" Klassen (ab 1999) - das sind zwei unterschiedliche Schuhe.
OxyDUS hat geschrieben:Ich habe damals keinerlei Nachweise erbringen müssen, als mein "kleiner" auf den "großen" umgeschrieben wurde.
naja der sog. "Nachweis" das man mit einem entsprechenden Krad (bis 34PS) 4000 km gefahren hat, war auch eher Makulatur - dazu genügte es schon wenn man mehrere Monate ein entsprechendes Krad auf seinen Namen zugelassen hatte oder aber irgend jemand schriftlich bestätigte das derjenige welcher ein entsprechendes Krad gefahren hat... der "Nachweis" hatte wohl eher Alibi-Funktion...

Re: Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 02.07.2024, 23:13
von OxyDUS
Ich hatte gar nichts dergleichen. Nicht einen Meter gefahren seit der Fahrschule. :lol:

Re: Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 02.07.2024, 23:34
von ukofumo
Oppa hat geschrieben:Ok, auf der offiziellen Seite des Bundesjustizministeriums steht unter Punkt 6 aber genau das, was Du schreibst. Da würde ich an Stelle Deiner Schwester auch drauf bestehen!
wir haben da noch etwas weiter geforscht und sind auf folgende Site des Bundesministeriums gestoßen:
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrer ... klasse-1a/
dort steht:
Grundsätzlich ist der 1a-Führerschein ein Motorradführerschein – Sie bekommen dafür alle entsprechenden aktuellen Klassen. Sie können also Motorräder unbeschränkter Größe und Leistung fahren.
demnach sollte meine Schwester somit ohne weiteres Zutun die unbeschränkte A eingetragen bekommen.

Re: Führerschein 1a (34PS) umschreiben

Verfasst: 03.07.2024, 09:37
von Oppa
Wenn ich mich noch recht erinnere - ich war ja bei den ersten Umtausch-Jahrgängen dabei - wird das eh zentral (Bundesdruckerei?) gemacht und nicht von der Zulassungsstelle, womit die Aussage der dortigen Sachbearbeiterin nicht relevant ist. Kannst ja berichten, was rausgekommen ist.