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TÜV und Wiederanmeldung

Verfasst: 10.03.2008, 08:44
von Stuempi
Hallo zusammen,

folgende Probleme/Fragen beschäftigen mich derzeit:

Ich hatte Ende letzten Jahres (September/Oktober) einen leichten Unfall bei dem meine Maschine beschädigt wurde. Da ich nicht wusste wie hoch der Schaden ausfallen würde, habe ich die Maschine komplett abgemeldet. Heute nun ist die Maschine komplett repariert und hat TÜV bis April. Sprich ich muss auf jeden Fall TÜV neu machen lassen.

Hierzu gleich die erste Frage:
Was genau wird beim TÜV alles geprüft bzw. was sind die üblichen Stellen die ich im vorneherein selbst prüfen kann?
Gerade durch den kleinen Unfall hat die Verkleidung bisschen was abbekommen und ist an einigen Stellen "angerissen" kann das ein Problem beim TÜV geben?
Bisher habe ich die Beleuchtung und Bereifung geprüft und nach den Bremsscheiben geschaut. Gibts sonst noch was was ich im vorneherein nachschauen könnte?

Und wie sieht es mit der Wiederanmeldung aus? Muss ich da was beachten? Vor allem hatte ich zuvor ein Wunschkennzeichen das ich nun gerne wieder hätte, da gibts doch meines Wissens eine Sperrfrist, oder?

Hoffe ihr könnt mir ausführlich bei dem Thema weiterhelfen :)

Verfasst: 10.03.2008, 10:57
von zzrler
Tüv prüft Beleuchtun auf Funktion und Einstellung,Reifen auf Profil und Größe,Hupe,Blinker,Lenkkopflager,Seitenständer (ob sie ausgeht wenn du mit Seitenständer losfahren willst),Reflektor unter dem Nummernschild, Bremsen (bei einer kleinen Probefahrt um die Prüfstelle), Lenkerschloß und natürlich die ASU. Hoffe ich habe nichts vergessen.

Wenn du sie im September abgemeldet hast ist dein Nummernschild 6 Monate reserviert falls du das damals gesagt hast. Dieser Service kostet bei wiederanmeldung 13,50€.
Gruß Michael

Verfasst: 10.03.2008, 11:02
von Stuempi
Oha, da fällt mir das erste Problem ins Auge... Lenkerschloß? Meins geht nicht... gibts dann kein TÜV?

Edit:
Auf jeden Fall schonmal herzlichsten Dank für die ausführliche Antwort ;)

Verfasst: 10.03.2008, 12:11
von Francis
Oha, da fällt mir das erste Problem ins Auge... Lenkerschloß? Meins geht nicht... gibts dann kein TÜV?

Edit:
Auf jeden Fall schonmal herzlichsten Dank für die ausführliche Antwort ;)
Ist auf jedenfall ein Mängel. ob das ein Erhebliche mängel ist weiss ich nicht.
Aber probieren kannst du es.Dann hast du das auf Schwarz & weiss was du noch beheben muss.