Tach auch,
da ich ja beim Verein der "Rennleitung" bin und gerade einen Lehrgang über "Motorisierte Zweiradfahrer" hatte, hier eine kleine Abhandlung

auf die Frage von
MELLMAN, was bei einer Kontrolle passieren könnte:
Seit einigen Jahren gilt nicht mehr ausschließlich das nationale Recht, wo du ne ABE oder ne Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigst. Ich glaube seit dem Jahr 2000, bin aber nicht 100% sicher.
Seit dem gilt eigentlich das EU-Recht, bei dem es nicht mehr auf eine bestimmte, im Fz.-Schein enthaltene Marke, ankommt, sondern eben nur auf die Größe der Reifen (und natürlich Verschleiß etc., halt das Übliche).
Bei neuen Möps, eben soviel ich weiß um 2000 rum (könnte mich bei interesse noch mal schlau machen) gilt nurnoch das EU-Recht, da dürfte eigentlich auch im FZ-Schein nix mehr drin stehen als Marke.
Bei älteren Bikes gilt beides, EU- und nationales Recht. Heißt also, das man nicht umbedingt die Marken u. Typen fahren muß, die drinne stehen.
Nun der Haken:
In der
Rechtsprechung und auch bei
TÜV-Gutachtern ist man sich mal wieder nicht einig !!!
D.h., eigentlich geht ja EU-Recht vor Nationalem Recht, aber manchen Gutachtern bzw. Richtern ist das noch, na sagen wir mal nicht ganz geläufig.
Also was kann passieren:
Bei einer Kontrolle passiert meißtens nix, dort entscheidet i.d.R. nur die Größenangaben. Kann aber passieren, dass man an den Falschen gerät und der das bemängelt. Nun kann man einspruch einlegen und irgenwann vor Gericht hat man nen kundigen Richter und bekommt recht. Oder eben nicht (beim Falschen).
Das Gleiche ist beim TÜV, eigentlich zählt nurnoch die EU-Freigabe, der nachfolger der nationalen ABE (z.B. ein "E1" zeichen auf dem Scheinwerfer), aber eben nicht bei allen. Habe z.B. auch schon probleme bekommen beim TÜV, wegen eines Sportauspuffes für meinen Corsa. Der hatte keine ABE, sondern nur das EU- Prüfzeichen "E1" drauf. Hat er wohl nur durchgehen lassen, weil der in genau der TÜV-Werkstatt montiert wurde.
FAZIT:
Eigentlich ist die Marken- und Typenbeschränkung mit dem EU-Recht nicht mehr aktuell, aber bis dies in jede Ecke der Bürokratie gelant ist, dauert das wohl noch ein paar Jahre, bis dahin muss man wohl noch warten, bis man 100%ig ohne Probleme alleMarken und Typen fahren kann, die man möchte (mit EU-Prüfzeichen).
Also momentan besser noch an altes Recht halten, oder es darauf ankommen lassen, vieleicht trefft ihr nie den Falschen.
Leider wissen das die meißten von uns nicht, da nur wenige so einen Lehrgang bekommen. Vorher wusste ich das auch nicht. Und wenn man dieses Wissen nicht hat, dann muss man eben nach den Angaben im Fz.-Schein gehen, so ist das nun mal.

. Also nicht sauer sein, wenn das mal mit der "Rennleitung" ärger gibt.
P.S.: Das oben ist alles nur meine Meinung, nichts für offizielle Zwecke !!! Ich denke ihr versteht mich, ich will euch nur einen Gefallen tun, keinen Ärger bekommen !!! Es ist also alles unverbindlich !!!
E-Modell --- EZ 11/96 --- 98 PS --- ca. 24 TKM (und von Tag zu Tag etwas mehr)