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Muss eine Entdrosselung ausgetragen werden ?

Verfasst: 09.08.2008, 15:55
von Tiefflieger600
Hallo

Muss eine Entdrosselung ausgetragen werden, oder kann sie weiter ohne Probleme drin stehen bleiben. Die orginal vorhandene KW-Zahl von 72 bleibt ja weiter bestehen. Der Versicherung muss man ja auf jeden Fall die geänderte Leistung mitteilen.

Beim Auto kann ich ja z. B. auch andere Felgen eintragen, kann aber weiter mit den Orginal im Schein vorhanden Felgen weiterfahren. Oder wenn man von Sommmerreifen auf Winterreifen wechselt, fährt man ja nicht jedes Mal zum TÜV.

Klärt mich mal auf ;)

gruß

Verfasst: 09.08.2008, 16:07
von Electrical Shock
Muss drinstehen ohne Leistungsbeschränkung(o.Lb)

Verfasst: 09.08.2008, 16:26
von sascha
ausserdem stehen im gedrosseltem zustand keine 72 kw im schein,
zumindest war das bei mir so

gruss sascha

Verfasst: 09.08.2008, 18:33
von Superfly_HOF
Ja muss! Vom Tüv abnehmen lassen und danach die Papiere bei der Zulassungstelle ändern lassen.

Verfasst: 10.08.2008, 14:29
von Zauberer
Du musst deine Drosselung umschreiben lassen auf 72 kw
Ohne Drosselung hat die ZZR 74 kw und geht in die hohe Versicherungsklasse.

Verfasst: 12.08.2008, 18:30
von Tiefflieger600
Hallo

Problem hat sich erledigt. Die Drosselung gilt für 72kw, habe es dem altem Fahrzeugbrief entnommen. 74kw wurde gestrichen und auf 72kw umgeschrieben, daher die Drosselung. Für 2kw so ein Riesen Aufwand, neija der Versicherung zur Liebe ;)

gruß