Seite 1 von 2
Winterreifenpflicht
Verfasst: 25.11.2010, 07:51
von Mad-Dog
Es ging ja bereits breit durch die Medien.
Es soll eine Winterreifenpflicht kommen. Heute tagt der Bundesrat und wenn alles durch ist, ist es ab kommenden Montag bindend.
Was ich merkwürdig finde: Es heißt, dann werden anstatt 20 EUR nunmehr 40 EUR Strafe fällig?
Wann musste man vorher 20 zahlen? Aber nur bei einem Unfall oder ?
Jetzt kann einem also sofort ohne Unfall 40 EUR abgeknöpft werden.
Mir soll es egal sein - wir haben Winterreifen und das ist auch im bergischen mit Schneefällen mit teilweise 30cm Neuschnee schon angebracht (zumindest für unsere Breiten hier).
Es ist immer nett anzuschauen, wenn man an den Sommerbereiften vorbeibrettert
Was aber nicht unbedingt Supi ist: Diese Pflicht der Winterreifen besteht auch für Motorräder !
Ich stelle mir gerade vor: Dez/Jan - knacke kalt, Straßen trocken, Sonne scheint, blauer Himmel und Schlupp Jupp holt seine BMW raus , schön mit Sitz, Griff und Eierwärmer. Allgemeine Verkehrskontrolle - alles klar aber 40 EUR weil sie keine Winterreifen haben ...
Da kommen doch bald wieder die Metzeler S1 zu tragen, was ?
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 25.11.2010, 14:27
von Bert
Die per Gesetz vorgesehene Winterreifenpflicht sieht vor, dass der bisherige Paragraf 2, Abs. 3a der StVO inhaltlich geändert werden soll. Definiert werden die winterlichen Straßenverhältnisse.
Vorgesehener Text: "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte und Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder deren Aufbau für die genannten winterlichen Verhältnisse ausgelegt sind."
Bei Zuwiderhandlung sind 40 Euro, bei Gefährdung oder Unfall sind 80 Euro + 1 Punkt in Flensburg vorgesehen.
Im Umkehrschluss hieße dies, dass im Winter bei trockenen Straßenverhältnissen unsere Kleine mit Sommerreifen ausgeführt werden darf, da ja dann die definierten winterlichen Straßenverhältnisse nicht vorliegen.
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 25.11.2010, 14:57
von cheetah
Genau wie Bert sehe ich das auch.
Gilt übrigens auch für Autos.
Wer keine Winterreifen auf sein Auto macht, darf halt im Winter nur dann fahren, wenn die Strassen frei sind.
Im übrigen finde ich es richtig, dass das kommt.
Leider gibt es zuviele Schwachmaten.
Ähnlich wie bei Kindersitzen.
Wie blöd muss man denn sein, dass man sein Kind nur dann richtig im Auto sichert, wenn's vorgeschrieben ist.
Aber fette Alufelgen auf der Karre haben.
Gruss, Cheetah
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 25.11.2010, 17:30
von can2abi
schade

kann ich die 120 er und 160er winterreifen (mit selbstgeschnitzten winterprofil) und die schneeketten wieder wegpacken

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 25.11.2010, 18:32
von Oppa
Wie? Du fährst nicht im Schnee?
hm, wenn ich lese, was Bert geschrieben hat, frage ich mich, wo definiert ist, dass die üblichen ZZR-Reifen nicht für 'winterliche Verhältnisse' geeignet sind. Wer definiert das? Steht das irgendwo? Oder ist das Ermessenssache der Beamten vor Ort?
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 25.11.2010, 18:35
von cheetah
@Can
Wieso?
Musst doch nur bei Schietwetter fahren.
Dann darfste Deine Spezialteile auch nutzen.
Nee, nicht "darfste", sondern "musste" sogar!
Alter Stänkerer.
@Oppa
Du kennst Dich aber garnicht aus, tztz.
Suche mal bei den Pilot Road2 (oder welchen Reifen auch immer Du nehmen magst) nach dem Schneeflockensymbol.

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 25.11.2010, 18:38
von Oppa
hm, welche zugelassene Reifenkombination hat denn die Schneeflocke? Und wo ist die nachzulesen? Steht doch wenn dann in den Listen der Reifenhändler und da auch nicht überall.
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 26.11.2010, 00:55
von dewahat
Oppa hat geschrieben:hm, welche zugelassene Reifenkombination hat denn die Schneeflocke? Und wo ist die nachzulesen? Steht doch wenn dann in den Listen der Reifenhändler und da auch nicht überall.
Deine Frage verstehe ich nicht so richtig. Gängige Autoreifen haben das Schneesymbol und die Kennung M+S. Und diese Reifen sind Winterreifen und somit tauglich und damit darfst du dann fahren, also bei (M)atsch und (S)chnee. Für Möps kenne so etwas nicht.
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 26.11.2010, 06:44
von Bert
@ Oppa: Es ist so, wie dewahat schrieb. Schneeflockensymbol oder M+S-Aufschrift für Pkw Reifen.
Für unsere Möp-Reifen habe ich das aber noch nie gesehen. Wäre neu für mich.
Aber fahren wir denn bei Matsch-, Schnee- und Eisglätte?

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 26.11.2010, 06:57
von zzrler
Das wird bestimmt der nächste Werbegag der Reifenindustrie. Ne M+S Kennung auf dem nächsten Pilot Road
Somit ist Opa dann auch auf der rechtlich sicheren Seite

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 26.11.2010, 11:29
von can2abi
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 26.11.2010, 13:41
von Oppa
erstens bin ich schon mehrfach bei Schnee gefahren (Überführung u. Alpentour)

und meine Fragen hätte ich gar nicht, wenn mir irgendwo mal ein ZZR-tauglicher Mopedreifen aufgefallen wäre, der die Schneeflocke hat. Kann mir auch nicht vorstellen, dass da was kommt für die paar Hansel, die unter diesen Umständen fahren.

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 26.11.2010, 15:24
von Roadrunner
Gängige Autoreifen haben das Schneesymbol und die Kennung M+S. Und diese Reifen sind Winterreifen und somit tauglich und damit darfst du dann fahren, also bei (M)atsch und (S)chnee. Für Möps kenne so etwas nicht.
Hmmm ! Leider ist das eine Geschichte die die Reifenindustrie selbts gemacht hat ! Das bisherrige Gesetz für Winterreifen pflicht wurde außer Kraft gesetzt weil niergends Definiert ist wie ein Winterreifen tatsächlich sein muß um als solcher zu gelten !!!
Das machten sich die Asiatischen länder zu nutze und haben ihre Sommerreifen mit solch einem M+S sowie Schneeflocken zeichen Nachgerüstet und die teile Europaweit verkauft !!!

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 26.11.2010, 17:14
von can2abi
lieber oppa, warum nur ziehst du dir jeden schuh an

nur weil
ich es geschrieben habe??? ich habe in keinster weise an dich dabei gedacht
ich meinte die vielen (meine damit nicht nur zzr.org) die sich griffheizung anbauen, für die kühlen sommernächte
so ein urtier wie dich kann ich mir sogar beim elefantentreffen vorstellen und die jungs waren schon öfters im schnee unterwegs
ich bin nur einmal im schnee gefahren inkl, autobahn, das war mit meiner 250er , da ich wieder mal den bus verpennt hatte und in ausbildung war
ansonsten begrenzt sich die schneeerfahrung nur auf spaß mit cross im schnee

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 26.11.2010, 23:32
von Oppa
he Can, Du warst doch gar nicht gemeint!

Das war eher eine Antwort auf Bert, zumindest was das Fahren im Schnee betrifft

Na ja, bevor mir wieder jemand einen Rüssel anklebt, zu den "Elefanten" zähle ich bestimmt nicht!
Zum eigentlichen Thema: wenn ich die Beiträge und insbesondere das, was RR geschrieben hat, richtig deute, ist die Geschichte zwar 'äußerlich' genau definiert, aber ob ein Billigmodell mit 'aufgemaltem' M*S drauf wirklich schneetauglich ist, ist gar nicht so sicher. Hauptsache, man hat der Ordnung genüge getan. Und bei den Mopedreifen gilt die Devise: bei Schnee nur fahren in der Garage!
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 29.11.2010, 23:09
von can2abi
ok oppi ,
hat jemand 175er oder 185er winterreifen im angebot(für opel), die er nicht mehr braucht???

egal welche marke hauptsache es steht m&s drauf
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 30.11.2010, 16:24
von mib79
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 01.12.2010, 00:07
von dewahat
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 04.12.2010, 18:44
von can2abi
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 04.12.2010, 21:55
von sanplis
Wenn ich mir anschaue was hier in den letzten Tagen noch mit Sommerreifen unterwegs ist haben wir nicht genug Kontrollen! Freitag habe ich den Weg zur Arbeit nach 2,5 Stunden entnervt aufgegeben und hab von zuhause aus geackert.
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 04.12.2010, 23:34
von Oppa
Man schaut halt nicht in die Köpfe rein...

Stelle mir vor, so jemand räumt mich vom Bürgersteig ab und dann 80 Ocken und 'nen Punkt? Das Nachspiel haben dann beide Betroffene, der Unschuldige aber meist länger!

(siehe Michael!)

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 05.12.2010, 06:33
von mib79
mir ist unklar warum erst eine pflicht kommen muss.ich bin der meinung es ist doch logisch das man im winter winterreifen braucht.ich kenne das gar nicht anders. winter = winterreifen.....mal sehen wann tanken zur pflicht wird

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 05.12.2010, 18:44
von Oppa
Ist es doch, bleib mal auf der Rollbahn mit leerem Tank liegen!

Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 22.12.2010, 09:51
von Mad-Dog
Obwohl die Diskussion um Winterreifen für Motorräder mittlerweile etwas eingeschlafen ist, möchte ich doch die befindliche Stellungnahme aus dem Bundesverkehrsministerium zur Kenntnis (wird gleich zitiert) geben.
Diese ist eindeutig. Kurz: Die Pflicht gilt auch für Moppeds.
Im übrigen habe ich mal recherchiert. Es gibt tatsächlich neben Roller-Bereifung M+S-Reifen für Moppeds von einem Hersteller. Sie wurden vor Jahren für die GS1150 konzipiert und gibt es in einigen wenigen Größen. Die Reifen haben ein grobstolliges Profil und es soll sich, laut einiger Testberichte, mehr oder weniger um "Holzreifen" handeln, ein Ablegen auf nur nasser Fahrbahn wäre garantiert.
zu der von Ihnen angesprochenen Problematik Folgendes:
§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich.
Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu fahren.
Re: Winterreifenpflicht
Verfasst: 26.12.2016, 19:56
von strandmicha
Die winterreifenpflicht soll demnächst fallen - für motorräder.