Klasse A2
Diese Führerscheinklasse gibt es noch nicht, wird aber zum 19.01.2003 von Deutschland eingeführt werden. A2 wird sie die Klasse "A beschränkt" ablösen. Der Führerschein Klasse A2 schließt Klasse M ein. Mindestalter 18 Jahre. Nach zwei Jahren Besitz kann A2 durch Ablegen einer praktische Prüfung in Klasse A umgewandelt werden.
A2 beinhaltet Krafträder bis zu 35 kW/48 PS und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg Quelle. 0,2 kW/kg ist für alle bekannten serienmäßgen Motorräder gedrosselt ausreichend, z.B. 175 kg bei 35 kW/48 PS. Nur leichte Enduros und Supermotos kommen nah an diese Grenze, z.B. die Yamaha WR250X mit 22 kW/136 kg und entsprechend 0,16 kW/kg.
Die EU-Regelung, dass eine A2-Maschine nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung (also 70 kW/96 PS) abgeleitet sein darf, wird in Deutschland nicht angewendet. Es dürfen also auch stärkere Maschinen gedrosselt werden. Die Legalität bei einer Fahrt ins Ausland ist unklar.
Die Begrenzung der offenen Leistung des gedrosselten Motorrads im EU-Ausland bewirkt, dass Fahranfänger keine Maschinen fahren werden, die ungedrosselt mehr als 70 kW/96 PS leisten. Somit entfallen praktisch alle aktuellen Supersportler und alle hubraumstärkeren Mittel- und Oberklassemotorräder, die normalerweise versicherungsgünstige 98 PS oder mehr als 100 PS leisten. Ob die Industrie darauf reagiert und künftig die Mittelklasse-Modelle mit 96 PS angibt oder direkt abgeleitete Modelle mit 48 PS anbietet bleibt abzuwarten. Tatsächlich sind bereits viele kleinere Modelle auf dem Markt mit 48 PS angegeben. Aber diese Einschränkung gilt in Deutschland nicht Quelle.
Quelle:
http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerla ... hrerschein
Anmerkung: ich habe das gerade nochmal nachgelesen, weil ich neulich etwas davon gelesen habe, dass man große Maschinen auch gedrosselt nicht mit der Fahrerlaubnis A2 fahren darf. Dies gillt aber zumindest in Deutschland nicht.