Auf der zweiten von Dir eingestellten Seite steht´s unter Punkt 2 (oben links...Umrüstung/Art): Drosselblenden im Ansaugstutzen, mit ellipsenförmigen, freien Querschnitt. PUNKT. Nix weiter.
Das Gutachten ist von 1993, da wundert mich das weniger, dass das E-Modell nicht aufgeführt ist

. Ob diese Drossel hinterher für das E-Modell freigegeben wurde, dazu kann ich Dir leider auch nichts sagen. Andere bekannte Drosseln am Markt sind für beide Modelle baugleich..so als Hinweis.
Rein rechtlich betrachtet ist das jedoch eh wurscht, weil zumindest das entsprechende Modell im Gutachten ausgewiesen sein muss ( hier ja nicht der Fall ). Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis. Hier ist auch unerheblich, ob das so abgenommen wurde. Da wurde anscheinend der Fehler begangen, dass man nicht erkannt hat, dass es verschiedene ZZR-Modelle gibt, was aber keine rechtsfreistellende Wirkung hat (*würg*).
Diese Drossel ist also ausschliesslich in einem D-Modell zu verwenden, oder ein entsprechendes, neues Gutachten, das auch das E-Modell ausweist, beim Hersteller zu erfragen. Die Telefonnummer ist übrigens noch gültig, auch wenn BOE anscheinend seinen Geschftsbereich etwas verlagert hat.
Also:
Wegschmeissen und günstig ne passende (mit korrektem Gutachten) Drossel schiessen, oder korrigiertes Gutachten beim Hersteller anfordern (viel Lauferei und wahrscheinlich kostet es auch mehr als eine gebrauchte Drossel).
Linke Pfote
Ole