Änderungen bei Reifenfreigaben

Alles zu Räder , Federung , Schwinge/Hebelei , Bremsen , Lenkung und Kette
Benutzeravatar
mirkomotorrad
Kurvenheizer
Beiträge: 1090
Registriert: 21.03.2008, 22:25
Wohnort: 39638 Letzlingen
Motorrad Typ: ZZR 600 E Bj.2001
Status: Offline

Re: Änderungen bei Reifenfreigaben

Beitrag von mirkomotorrad »

Die Reise ist schon vollzogen Lutz.
Aprilia SL 1000 Falco
ZX 600 E, Bj. 2001, 41 TKm
Benutzeravatar
Zauberer
Administrator
Beiträge: 16547
Registriert: 22.03.2005, 12:11
Wohnort: Wolfenbüttel
Motorrad Typ: ZR 600 E Bj. 1996
Kontaktdaten:
Status: Offline

Re: Änderungen bei Reifenfreigaben

Beitrag von Zauberer »

Dann stell deine Aprilia mal an anderer Stelle vor. Ansonsten fallen dem Oppa spontan noch Fragen ein, die hier auch nicht hin gehören.
der Zauberer
ZZR 600E - immer ein bisschen untermotorisiert
E-Model Bj.96 92.000km
>>>>> meine Bilder gucken und staunen
Benutzeravatar
Mr. Stanley
ZZR-Mitglied
Beiträge: 269
Registriert: 14.10.2017, 14:47
Wohnort: West-Berlin
Motorrad Typ: ZZR 600 E ´97, ZZR 1100 C2A
Status: Offline

Re: Änderungen bei Reifenfreigaben

Beitrag von Mr. Stanley »

Falcon1 hat geschrieben: 30.04.2025, 10:04
Zauberer hat geschrieben: 18.04.2025, 11:18 Das heißt dann für mich, der in keinen der Motorräder einen namentlich genannten Reifen im FZG Schein stehen hat, ich muss nur das Papier der Reifenfreigabe, die ich immer dabei habe, gegen das Papier von Michelin "Service-Information für Reifenumrüstungen" austauschen.

Was für ein Gewesen um Nichts.
Gestern war ich beim Reifenhändler meines Vertrauens und wollte für meine 97er ZZR 600 E neuen Reifen ordern. In meinem Fahrzeugschein stehen auch keine namentlich genannten Reifen, sondern der Eintrag "Reifenpaar nur von einem Hersteller Zul. Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Somit sagte er mir, dass für neue Reifen eine Begutachtung durch den TÜV nötig ist und eine Änderung der Eintragung in der Zulassungsbestätigung 1 & II erfolgen muss.

Nächsten Donnerstag habe ich einen Termin beim TÜV, mal sehen was da rauskommt.
Hatte letzten Mittwoch die 5. Karre von dem Reifenblödsinn befreien lassen und explizit nachgefragt was ich brauche und was darf.

Seine Worte waren, aussuchen, kaufen, draufmachen und fahren. Ein vorführen ist nicht nötig.
Er wies auch extra darauf hin, das bis EU-Zulassung keine Mischbereifung zulässig ist. Daher auch der Eintrag "Reifenpaar nur von einem Hersteller".
Es muß (kann aber) keine Freigabe eines Herstellers mitgeführt werden.

Wichtig ist die Größe und Betriebskennung, bestehend aus der Trägfähigkeitskennzahl 58 und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (W).
"Ich wusste nicht, dass man Liebeskugeln langsam rauszieht und habe meine Freundin wie eine Motorsäge gestartet."
(Matthias, 31)
Antworten