Die Reise ist schon vollzogen Lutz.
Aprilia SL 1000 Falco
Änderungen bei Reifenfreigaben
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Dann stell deine Aprilia mal an anderer Stelle vor. Ansonsten fallen dem Oppa spontan noch Fragen ein, die hier auch nicht hin gehören.
der Zauberer
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Re: Änderungen bei Reifenfreigaben
Hatte letzten Mittwoch die 5. Karre von dem Reifenblödsinn befreien lassen und explizit nachgefragt was ich brauche und was darf.Falcon1 hat geschrieben: 30.04.2025, 10:04Gestern war ich beim Reifenhändler meines Vertrauens und wollte für meine 97er ZZR 600 E neuen Reifen ordern. In meinem Fahrzeugschein stehen auch keine namentlich genannten Reifen, sondern der Eintrag "Reifenpaar nur von einem Hersteller Zul. Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".Zauberer hat geschrieben: 18.04.2025, 11:18 Das heißt dann für mich, der in keinen der Motorräder einen namentlich genannten Reifen im FZG Schein stehen hat, ich muss nur das Papier der Reifenfreigabe, die ich immer dabei habe, gegen das Papier von Michelin "Service-Information für Reifenumrüstungen" austauschen.
Was für ein Gewesen um Nichts.
Somit sagte er mir, dass für neue Reifen eine Begutachtung durch den TÜV nötig ist und eine Änderung der Eintragung in der Zulassungsbestätigung 1 & II erfolgen muss.
Nächsten Donnerstag habe ich einen Termin beim TÜV, mal sehen was da rauskommt.
Seine Worte waren, aussuchen, kaufen, draufmachen und fahren. Ein vorführen ist nicht nötig.
Er wies auch extra darauf hin, das bis EU-Zulassung keine Mischbereifung zulässig ist. Daher auch der Eintrag "Reifenpaar nur von einem Hersteller".
Es muß (kann aber) keine Freigabe eines Herstellers mitgeführt werden.
Wichtig ist die Größe und Betriebskennung, bestehend aus der Trägfähigkeitskennzahl 58 und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (W).
"Ich wusste nicht, dass man Liebeskugeln langsam rauszieht und habe meine Freundin wie eine Motorsäge gestartet."
(Matthias, 31)
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